Initiative und Schutzkonzept "Schule gegen sexuelle Gewalt"
"Schule gegen sexuelle Gewalt" im Saarland. Eine Initiative für den verbesserten Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt
Initiative:
Im Saarland wurde die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ am 24. Januar 2019 durch Minister Ulrich Commerçon und den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes Wilhelm Rörig, offiziell gestartet. Die Initiative will für die Entwicklung von passgenauen Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt werben. Viele der Bestandteile eines solchen Schutzkonzeptes werden bereits heute im schulischen Alltag umgesetzt.
Sexualisierte Gewalt erzeugt bei allen Betroffenen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, ein überwältigendes Gefühl des Ausgeliefertseins und der Hilflosigkeit. Die mit zum Teil extremen Druckmitteln erzwungene Geheimhaltung verurteilt zur Sprachlosigkeit, so dass es oftmals ein langer Weg ist, bis es den Betroffenen gelingt, sich jemandem anzuvertrauen. Obwohl insbesondere in diesen Wochen immer wieder Fälle ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, bleibt die Dunkelziffer sehr groß. Noch immer sehen viele Menschen weg oder wissen nicht, wie sie bei einem Verdacht reagieren sollen. Betroffene Mädchen und Jungen brauchen jedoch erwachsene Bezugspersonen, die ausreichend informiert und handlungsfähig sind, damit die Opfer vor weiterem Missbrauch geschützt werden und Hilfe erfahren können.
Ausführliche Informationen zur Thematik bietet die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Sie bildet das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. Das Portal gibt Einblick in die Arbeit des UBSKM, dokumentiert Aktivitäten sowie Entwicklungen und bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte.
Auf dem Portal der Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" finden Schulen Informationen und Hilfestellungen, um Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt zu erarbeiten.
Schutzkonzept:
In einem passgenauen Schutzkonzept legt eine Schule beispielsweise systematisch fest, wie im Verdachtsfall oder im konkreten Fall gehandelt werden muss (Interventionsplan). Sie legt aber auch fest, welche Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt sie etablieren will. Es gibt verbindliche Verhaltensvereinbarungen im Kollegium, es gibt Ansprechpersonen und Beschwerdestrukturen. Verankert ist das alles im Leitbild der Schule oder in ihrem Schulprofil, um so der Öffentlichkeit gegenüber deutlich zu machen, dass die Schule sich ihrer Verantwortung bewusst ist und diese kompetent wahrnimmt.
Ein Plan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt bietet allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung und Sicherheit. Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts.
Die Unterstützung durch externe Fachleute ist im Verdachtsfall sowie bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts unentbehrlich.
Bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes sind folgende wichtige Aspekte zu beachten:
- 1:Leitbild: Verankerung des Ziels, Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt zu schützen im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm
- 2:Interventionsplan: Festlegung der Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt
- 3:Kooperation: Unterstützung und Beratung z.B. durch Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Insoweit erfahrende Fachkräfte (INSOFA), Schulpsychologischen Dienst und Beratungsstellen
- 4:Personalverantwortung: Sensibilisierung für die Übernahme von Verantwortung und die Vertretung klarer Standpunkte
- 5:Fortbildung: Vermittlung von Wissen und Sensibilisierung für den Kinderschutz
- 6:Kodex: Festlegung von Verhaltensvereinbarungen im Kollegium
- 7:Partizipation: Stärkung der schulischen Mitbestimmung und des Zugangs zu Kinderrechten
- 8:Prävention: Nutzung von Präventionsmaßnahmen und präventive Erziehung im Schulalltag
- 9:Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen: Z.B. Vertrauenslehrkräfte, Schoolworker/-innen, "Kummerkasten", Sorgentelefon
Ein standardisiertes Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt gibt es nicht. Jede Schule muss ihren eigenen Weg zu ihrem schulischen Schutzkonzept planen und gehen – unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort.