Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur | Gesundheit, Prävention, Bildung

Hilfe und Beratung

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) haben die Lehrkräfte und damit auch die Schulleitung zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (sog. INSOFA).

Vor allem beim Verdacht auf sexuelle Gewalt bzw. sexuelle Übergriffe wird die INSOFA von Schulen in der Regel einbezogen. Zu den Institutionen, die dabei von den Schulen angefragt werden können, gehörten

  • NELE gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen,
  • PHOENIX gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen,
  • SOS – Kinderschutz und Beratung Saar, sowie
  • NEUE WEGE, eine Beratungsstelle zur Rückfallvorbeugung sexuell übergriffiger Minderjähriger.

Die Beratung und Unterstützung dieser Anlaufstellen ist für Ratsuchende aus dem ganzen Saarland kostenlos und kann auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden.

Ansprechpersonen für die Beratung im Verdachtsfall oder bei konkreten Vorfällen sind natürlich auch die Schulsozialarbeiter/-innen bzw. die Schoolworker/-innen in der Schule sowie der zuständige Schulpsychologische Dienst.

NELE gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen

PHOENIX gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen

Click it! Tipps gegen sexuellen Missbrauch im Chat (Zartbitter Köln e.V.)

Beratungsstellen mit Insofern erfahrenen Fachkräften (INSOFA)

Beratungsstellen mit Insofern erfahrenen Fachkräften (INSOFA) (docx, 14KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)