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Schutzkonzept für Schulen im Saarland

Der saarländische Landtag hat im November 2023 das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz – SKG) verabschiedet und damit den Kinder- und Jugendschutz landesrechtlich stärker verankert. Gleichzeitig mit dem SKG wurden auch korrespondierende und ergänzende Änderungen im Schulordnungsgesetz (SchoG) beschlossen, die den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen im gesamten schulischen Bereich stärken.

Link zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) vom 15. November 2023

"Im Rahmen ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrages trägt die Schule in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht für den Schutz der Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung Sorge." (§1 Abs. 2b Schulordnungsgesetz)

Bundesweit erleiden jedes Jahr tausende Schülerinnen und Schüler sexualisierte Gewalt – zumeist in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, aber auch in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und zunehmend auch durch die digitalen Medien. Die betroffenen Mädchen und Jungen sind auf kompetente Ansprechpersonen angewiesen, die ihre Signale erkennen und wissen, was sie im Verdachtsfall zu tun haben. Da wir nur in der Schule nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreichen können, ist die Schule für den Kinderschutz ein bedeutender Ort. Bei vielen Menschen bestehen jedoch große Unsicherheiten im Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Lehrkräfte sind wichtige Schlüsselpersönlichkeiten, um Mädchen und Jungen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Mit einem passgenauen Schutzkonzept wird die Schule zu einem geschützteren Ort an dem betroffene Kinder und Jugendliche ein vertrauensvolles Gegenüber finden. Natürlich fangen die Schulen dabei nicht bei „null“ an. Viele Aspekte eines Schutzkonzeptes werden bereits heute im schulischen Alltag umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise auch die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, der Schulsozialarbeit und dem Schulpsychologischen Dienst sowie mit den Beratungs- und Fachstellen wie z.B. Nele, PHOENIX, pro familia oder SOS-Kinderschutz bei Maßnahmen der Prävention und auch der Intervention.

Lehrkräfte sollen keinesfalls dazu angehalten werden, gezielt nach einschlägigen und letztlich fast immer mehrdeutigen Indizien für einen sexuellen Übergriff/Missbrauch zu suchen oder im Verdachtsfall eigene Ermittlungen anzustellen. Dennoch sind sie gefordert, nicht die Augen zu verschließen vor dem Leid und den Problemen der betroffenen Kinder. Insbesondere die von den Schülerinnen und Schülern als Vertrauenspersonen gewählten Verbindungslehrkräfte genießen hohes Vertrauen und stehen betroffenen Kindern als Ansprechpartner/-in auch für Fragen des sexuellen Missbrauchs zur Verfügung. Selbstverständlich können sich Kinder und Jugendliche alternativ an alle Personen ihres persönlichen Vertrauens wenden. Dazu gehören die Klassenlehrkräfte und vor allem auch die Schoolworkerinnen und Schoolworker bzw. die Schulsozialarbeiter/-innen. Mit ihnen werden häufig auch solche Themen erörtert, über die Betroffene sonst eher nicht offen reden.

Schutzkonzepte sind an die Besonderheiten der gesamten Einrichtung anzupassen. Der Schutzauftrag der Schulen erstreckt sich hierbei insbesondere auch auf eingerichtete außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht (unter Einbeziehung ggf. bestehender Dependancen und Außenstellen). Daher ist davon auch die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) umfasst. Bei Gebundenen Ganztagsschulen (GGTS) und bei in Ganztagsform geführten Förderschulen erstreckt sich der Schutzauftrag auf die gesamte Dauer des schulischen Betriebs. Dies ist im Schutzkonzept entsprechend zu berücksichtigen.

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Kooperationsleitfaden für Jugendhilfe und Schule zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Landkreis Neunkirchen (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Kooperationsleitfaden für Jugendhilfe und Schule zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Regionalverband Saarbrücken (PDF, 524KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (PDF, 49KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Empfehlung Verdacht auf Kindeswohlgefaehrdung (PDF, 107KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Empfehlung Vorgehensweise Sexualisierte Gewalt (PDF, 372KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Flyer "Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt" (PDF, 514KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fortbildungsangebote des LPM - Veranstaltungssuche

  • NELE gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen,
  • PHOENIX gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen,
  • SOS – Kinderschutz und Beratung Saar, sowie
  • NEUE WEGE, eine Beratungsstelle zur Rückfallvorbeugung sexuell übergriffiger Minderjähriger.

NELE gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen

PHOENIX gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen

Clickit! Tipps gegen sexuellen Missbrauch im Chat (Zartbitter Köln e.V.)

Beratungsstellen mit Insofern erfahrenen Fachkräften (INSOFA)

Beratungsstellen mit Insofern erfahrenen Fachkräften (INSOFA) (docx, 14KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Kontakt:

Annerose Wannemacher
Referatsleiterin Referat B3 Bildungsgerechtigkeit, Arbeitswelt, Gesunde Schule

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken