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Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an saarländischen Schulen

Jedes Jahr engagieren sich zahlreiche Studierende aus dem Ausland an Schulen in Deutschland. Als Fremdsprachenassistent:innen unterstützen sie die Lehrkräfte ihrer Gastschulen beim Fremdsprachenunterricht. Darüber hinaus erhalten sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden in Deutschland, erweitern ihre sprachlichen und methodisch-didaktischen Fähigkeiten und ergänzen ihr landeskundliches Wissen über das Gastland.

Bewerbungen der Studierenden

Die Bewerbungen der Studierenden werden von ihrem jeweiligen Heimatland an den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz (KMK) weitergeleitet. Der PAD organisiert dann die Zuteilung der FSA auf die einzelnen Bundesländer.

An saarländischen Schulen sind im Normalfall in jedem Schuljahr zwischen 20 und 30 FSA tätig. Sie kommen aus frankophonen und anglophonen Ländern sowie aus Spanien und Italien. Bisher wurden Bewerbungen aus Russland und der VR China nicht berücksichtigt, zum Schuljahr 2025/2026 wird jedoch Taiwan neu aufgenommen.

Bedarfsmeldungen der saarländischen Schulen

Die Schulen richten eine Bedarfsmeldung für die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch an das Ministerium für Bildung und Kultur, das die FSA den einzelnen Schulen gemäß ihrer Sprache und auf der Basis der vom PAD übermittelten Bewerbungsunterlagen zuteilt.

Die Bedarfsmeldungen erfolgen i.d.R. jeweils vom 15. November bis 15. Februar für das darauffolgende Schuljahr und können innerhalb dieses Zeitraums über folgenden Link abgegeben werden:

Bedarfsabfrage Fremdsprachenassistenzlehrkräfte für das kommende Schuljahr

Einsatz der Fremdsprachenassistent:innen

Die im saarländischen Schuldienst tätigen FSA werden maximal an zwei verschiedenen Schulen eingesetzt, an denen sie jeweils von einer Ansprechperson betreut werden. Eine dieser Schulen ist die sogenannte Stammschule, die für Verwaltungsfragen zuständig ist. Dabei kommen die FSA an allen Schulformen zum Einsatz (allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Sekundarbereich sowie in Französisch an Grundschulen). Die FSA erhalten vom Ministerium für Bildung und Kultur einen Stipendienvertrag, welcher ihnen ein monatliches Stipendium garantiert und sie zu 12 Wochenstunden Unterricht verpflichtet.

Die Versicherungsbeiträge für die FSA werden vom Land getragen. Es besteht für sie auch die Möglichkeit, in zwei aufeinander folgenden Schuljahren an einer saarländischen Schule als FSA zu arbeiten.

Ansprechpersonen

Anette Marx

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Eva Scheid

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken