Landesportal Saarland

Navigation und Service

Thema: Bildungsserver

Hauptinhalte

| Ministerium für Bildung und Kultur | Schule, Prävention, Gesundheit

Kinderschutz

"Im Rahmen ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrages trägt die Schule in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht für den Schutz der Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung Sorge." (§1 Abs. 2b Schulordnungsgesetz)

Bundesweit erleiden jedes Jahr tausende Schülerinnen und Schüler sexualisierte Gewalt – zumeist in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, aber auch in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und zunehmend auch durch die digitalen Medien. Die betroffenen Mädchen und Jungen sind auf kompetente Ansprechpersonen angewiesen, die ihre Signale erkennen und wissen, was sie im Verdachtsfall zu tun haben. Da wir nur in der Schule nahezu alle Kinder und Jugendlichen erreichen können, ist die Schule für den Kinderschutz ein bedeutender Ort. Bei vielen Menschen bestehen jedoch große Unsicherheiten im Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Lehrkräfte sind wichtige Schlüsselpersönlichkeiten, um Mädchen und Jungen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Mit einem passgenauen Schutzkonzept wird die Schule zu einem geschützteren Ort an dem betroffene Kinder und Jugendliche ein vertrauensvolles Gegenüber finden. Natürlich fangen die Schulen dabei nicht bei „null“ an. Viele Aspekte eines Schutzkonzeptes werden bereits heute im schulischen Alltag umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise auch die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, der Schulsozialarbeit und dem Schulpsychologischen Dienst sowie mit den Beratungs- und Fachstellen wie z.B. Nele, PHOENIX, pro familia oder SOS-Kinderschutz bei Maßnahmen der Prävention und auch der Intervention.

Lehrkräfte sollen keinesfalls dazu angehalten werden, gezielt nach einschlägigen und letztlich fast immer mehrdeutigen Indizien für einen sexuellen Übergriff/Missbrauch zu suchen oder im Verdachtsfall eigene Ermittlungen anzustellen. Dennoch sind sie gefordert, nicht die Augen zu verschließen vor dem Leid und den Problemen der betroffenen Kinder. Insbesondere die von den Schülerinnen und Schülern als Vertrauenspersonen gewählten Verbindungslehrkräfte genießen hohes Vertrauen und stehen betroffenen Kindern als Ansprechpartner/-in auch für Fragen des sexuellen Missbrauchs zur Verfügung. Selbstverständlich können sich Kinder und Jugendliche alternativ an alle Personen ihres persönlichen Vertrauens wenden. Dazu gehören die Klassenlehrkräfte und vor allem auch die Schoolworkerinnen und Schoolworker bzw. die Schulsozialarbeiter/-innen. Mit ihnen werden häufig auch solche Themen erörtert, über die Betroffene sonst eher nicht offen reden.