Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur | Bildung

Wichtige Schultermine

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Ferien-, Schul- und Prüfungstermine.

Hinweis: Terminänderungen sind grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie hierzu auch jeweils die Mitteilungen der betreffenden Schulen sowie die aktuellen Mitteilungen in der Presse.

Die als Downloads weiter unten eingestellten Dokumente werden fortlaufend aktualisiert. Bitte achten Sie daher auf den jeweiligen Aktualisierungsstand.

Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien des Saarlandes zu Beginn des Schuljahres 2025/2026

Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2024/2025 die Klasse 4 der Grundschule besuchen.

Eine Anmeldung in Präsenzform an der weiterführenden Schule ist zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses sowie für einen ersten persönlichen Informationsaustausch erforderlich. Hierbei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.

Die Anmeldungen werden in der Zeit von Mittwoch, 12.02.2025, bis Dienstag, 18.02.2025, zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen (zusätzliche Sprechzeiten bitte bei der jeweiligen Schule erfragen).

Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule; diese kann telefonisch und/oder online erfolgen. (Nähere Informationen sind in der Regel der Homepage der jeweiligen Schule zu entnehmen.)

Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und

entweder

  • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht

oder

  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt

oder

  • eine  ärztliche  Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann

oder

  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 14. August 2025 nachgereicht werden.

Kontakt über das jeweilige Schulreferat (C1, C2, C3, C4, C5, siehe Geschäftsverteilungsplan)