Abschlüsse und Übergangsberechtigungen
Abitur
Auf der Grundlage der Leistungen in den beiden Jahren der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe sowie der Leistungen in der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung erwerben die Schüler*innen die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zur Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen aller Bundesländer berechtigt.
Hauptschulabschluss
Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreichen die Schüler*innen den Hauptschulabschluss mit der Übergangsberechtigung in eine zweijährige Berufsfachschule.
Mittlerer Bildungsabschluss
Mit der Versetzung in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe (Klassenstufe 11) wird den Schüler*innen der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Mit dem Nachweis bestimmter Leistungen können die Schüler*innen frühestens nach dem ersten Jahr der Hauptphase der Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Eine detaillierte Beschreibung zu den Bedingungen finden Sie in der Schul- und Prüfungsordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) §27.