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Förderschulen

Alle Schüler*innen haben Anspruch auf eine bestmögliche individuelle Förderung. Bei anerkanntem Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Beschulung in einer Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunkts erfolgen.

Die Förderschulen sollen die Behinderung beheben oder deren Folgen mildern und dabei eine allgemeine Bildung vermitteln und auf die berufliche Bildung vorbereiten, auf die Eingliederung der Schüler*innen in die Schulen der Regelform hinwirken sowie Erziehungsberechtigte von Schüler*innen, bei denen die Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung vorliegen, beraten.

Siehe dazu auch:Inklusion im Saarland.

Förderschulen sind ein ergänzendes Angebot in unserem Schulsystem. Entsprechend den verschiedenen Arten des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gibt es im Saarland

  • eine Förderschule für Blinde und Sehbehinderte,
  • eine Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige,
  • eine Förderschule Sprache,
  • zwei Förderschulen körperliche und motorische Entwicklung,
  • sechs Förderschulen soziale Entwicklung, davon zwei in privater Trägerschaft,
  • 13 Förderschulen geistige Entwicklung, davon 4 in privater Trägerschaft,
  • 15 Förderschulen Lernen sowie den
  •  Krankenhaus- und Hausunterricht.

Die Förderschulen für Sinnesbeeinträchtigte, die Förderschulen für körperliche und motorische Entwicklung, die Förderschule Sprache sowie die Förderschulen für soziale Entwicklung können – je nach individuellem Förderbedarf – mit dem Hauptschulabschluss abschließen.

Der erfolgreiche Abschluss der Förderschule Lernen entspricht dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 8 eines zum Hauptschulabschluss führenden Bildungsganges. Er berechtigt zum Eintritt in das schulische Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder in eine Fachklasse im Rahmen der beruflichen Erstausbildung  in einem entsprechenden Berufsausbildungsverhältnis im dualen System.

Zudem besteht an Förderschulen Lernen grundsätzlich die Möglichkeit, ein freiwilliges 10. Schuljahr zum Erwerb des Hauptschulabschlusses zu besuchen.

Um die sonderpädagogische Unterstützung an Regelschulen zu organisieren, sind Sonderpädagogische Förderzentren in jedem Landkreis sowie im Regionalverband Saarbrücken an einer Förderschule Lernen angegliedert. Daneben gibt es in Lebach zwei überregionale Förderzentren an den Förderschulen für Sinnesbeeinträchtigte für die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe im Bereich des Sehens und Hörens.