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Bildungswege

Zwei-Säulen-Modell: Gymnasium und Gemeinschaftsschule

Im Bereich der weiterführenden allgemein bildenden Schulen wurde zum Schuljahr 2012/2013 im Saarland ein Zwei-Säulen-Modell eingerichtet. Es besteht aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium.

Beide Schulformen beginnen nach der Klassenstufe 4 und vermitteln eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung und ermöglichen alle Abschlüsse bis zur allgemeinen Hochschulreife, wobei das Abitur am Gymnasium nach zwölf Schulbesuchsjahren (G 8), an der Gemeinschaftsschule nach 13 Schulbesuchsjahren (G 9) erreicht werden kann. Das grundständige Gymnasium vermittelt eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung und beginnt nach Klassenstufe 4. Der Unterricht findet mindestens bis einschließlich Klassenstufe 10 im Klassenverband statt. Jedes grundständige Gymnasium, das eine Sekundarstufe I hat, besitzt seine eigene Oberstufe.

Die Gemeinschaftsschule umfasst die drei Bildungsgänge, die zum Hauptschulabschluss, zum mittleren Bildungsabschluss und zum Abitur führen. Da in der Gemeinschaftsschule die Bildungslaufbahn so lange wie möglich offen bleibt und somit die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen gewährleistet ist, wird diese neue Schulform den unterschiedlichen Lern-, Leistungs- und Begabungstypen gerecht.
Die Gemeinschaftsschule vermittelt in der Sekundarstufe I bis einschließlich Klassenstufe 10 eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung, die zugleich Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener oder studienbezogener Bildungsgänge ist. In der Gemeinschaftsschule können Schülerinnen und Schüler aller Begabungen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernmöglichkeiten und Lerninteressen die Schulabschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I sowie die allgemeinen Hochschulreife nach neun Jahren erreichen.

Gemeinschaftsschulen haben entweder eine gymnasiale Oberstufe am Standort oder sie kooperieren mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit Gymnasien, Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren. Die Gemeinschaftsschule bietet so die Berechtigungen der Sekundarstufe II und nach Klassenstufe 13 die allgemeine Hochschulreife an. Die Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Gemeinschaftsschule bleibt auch bei Kooperationen erhalten.
Die Oberstufe umfasst mit der einjährigen Einführungsphase und der zweijährigen Hauptphase insgesamt drei Schuljahre. In der Ausgestaltung richtet sie sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland.

Unterrichtsorganisation und Differenzierung

Das Unterrichtsangebot umfasst den Pflichtbereich, den Wahlpflichtbereich ab Klassenstufe 7, den Wahlbereich und den Förderbereich.

Zum Pflichtunterricht in der Gemeinschaftsschule gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Naturwissenschaften Biologie, Physik, Chemie), Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde), Arbeitslehre, Religion, Sport, Bildende Kunst und Musik. Hinzu kommen in den Klassenstufen 5-6 eine Klassenleitungsstunde und das Fach Lernen lernen.

An den Gemeinschaftsschulen lernen alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 die beiden Fremdsprachen Französisch und Englisch, eine davon als abschlussrelevante „erste Fremdsprache", die andere als Sprachkurs zur Vorbereitung auf mündliche Kommunikationssituationen in Alltag und Beruf. Letztere können die Schülerinnen und Schüler als vierstündiges Wahlpflichtfach ab der Klassenstufe 7 auch als die für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe bedeutsame „zweite Fremdsprache“ wählen.

Durch unterrichtsorganisatorische und pädagogische Maßnahmen kann die Schullaufbahn in der Gemeinschaftsschule - und damit die Festlegung auf bestimmte Abschlusse - möglichst lange offen gehalten werden.

Der Unterricht an der Gemeinschaftsschule findet grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler im Klassenverband statt. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch Formen binnendifferenzierenden Unterrichts und individueller Förderung entsprochen. In einem Teil der Fächer wird der Unterricht leistungsdifferenziert auf mindestens zwei lehrplanbezogen definierten Anspruchsebenen in Kursen erteilt. Anstelle von Kursen können auch klasseninterne Lerngruppen gebildet werden.

Die Fachleistungsdifferenzierung der Gemeinschaftsschule erfolgt nach einem vorgegebenen Orientierungsmodell. Abweichungen vom Orientierungsmodell kann die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes treffen (siehe dazu PDF-Download „Leistungsdifferenzierung der Gemeinschaftsschule“).

Die Einstufung der Schülerinnen und Schüler in die Kurse bzw. klasseninternen Lerngruppen erfolgt entsprechend ihrer Leistungsentwicklung und ihrem Lernverhalten in den einzelnen Fächern unter Würdigung ihrer Gesamtpersönlichkeit und unter Berücksichtigung ihres gesamten Leistungsbildes und der Abschlusserwartungen. Die Einstufung wird halbjährlich überprüft. Im jeweiligen Abschlussjahrgang werden die Schülerinnen und Schüler in allen leistungsdifferenzierten Fächern entsprechend dem zu erwartenden Abschluss eingestuft.

Zusätzlich setzen die Schüler innerhalb des Wahlpflichtbereichs entsprechend ihrem Leistungsvermögen und ihren Neigungen einen individuellen Lernschwerpunkt. Sie wählen ab Klassenstufe 7 das Wahlpflichtfach, z.B. Englisch bzw. Französisch als 2. Fremdsprache oder Beruf und Wirtschaft plus berufsbezogener Sprachkurs bzw. ein Angebot der Schule, z.B. Arbeitslehre.

Der besseren Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt dient eine vertiefte Berufsorientierung, u. a. mit Betriebserkundungen, einem wöchentlicher Praxistag und einem dreiwöchigen Betriebspraktikum.

Klassenwiederholung

Bis Klassenstufe 8 steigt jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klassenstufe auf, wobei eine Wiederholung auf freiwilliger Grundlage möglich ist.

Abschlüsse und Berechtigungen

An der Gemeinschaftsschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen im Rahmen von zentralen Abschlussprüfungen erworben werden:

Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9

Dieser Abschluss ist in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in ein Berufsgrundbildungsjahr.

Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in eine zweijährige Berufsfachschule

Voraussetzung für diese Berechtigung ist ein entsprechendes Notenprofil. Diese Schulen führen in einem zweijährigen Bildungsgang zu einem mittleren Bildungsabschluss.

Hauptschulabschluss mit Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule
Voraussetzung ist ein entsprechendes Notenprofil.

Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10

Dieser Abschluss ist Grundlage für eine Berufsausbildung und für den Übergang in weiterführende berufs- und studienbezogene Bildungsgänge. Er berechtigt z.B. zum Besuch einer Fachoberschule.

Mittlerer Bildungsabschluss nach abgeschlossener Berufsausbildung

Wird die Gemeinschaftsschule ohne mittleren Bildungsabschluss verlassen, anschließend aber eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert, so werden den Schülern die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses zuerkannt. Voraussetzung ist jedoch eine mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht, die mindestens mit der Note ausreichend abgeschlossen wurde. Außerdem muss im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden (ausgenommen Sport).

Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach der Klassenstufe 10

Voraussetzung ist ein entsprechendes Notenprofil und der Nachweis von zwei Fremdsprachen. An bestimmten Standorten ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe auch mit nur einer Fremdsprache möglich. In Aufbaukursen wird auf die gymnasiale Oberstufe vorbereitet. Die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen umfasst die Jahrgangsstufen 11 – 13. Der Klassenstufe 11, in der der Unterricht noch im Klassenverband stattfindet, kommt dabei als Einführungsphase eine besondere Gelenkfunktion zu. Mit Beginn der Hauptphase belegt jeder Schüler und jede Schülerin sowohl die drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (zwei davon auf E-Kurs Niveau), als auch – in Form von Grundkursen – ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach, ein künstlerisches Fach, Religion, Sport sowie ein Neigungsfach und das Seminarfach.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Auf der Grundlage der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen sowie der Leistungen in den beiden Jahren der Hauptphase der gymnasialen Oberstufe erwirbt die Schülerin oder der Schüler die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zur Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen aller Bundesländer berechtigt. Sowohl am Gymnasium als auch an der Gemeinschaftsschule kann in der Hauptphase der Oberstufe auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Die Abiturprüfung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ist gleich und wird als zentrale landesweite Prüfung durchgeführt.


Informationsbroschüre "Welche Schule für mein Kind?"
Welche Schule für mein Kind? - Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule .