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Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland

Sie haben das Zeugnis über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe im Saarland erworben. Ihnen kann der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf,
  2. eine mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf,
  3. den Abschluss eines freiwilligen sozialen Jahres,
  4. den Abschluss eines freiwilligen ökologischen Jahres,
  5. den Abschluss des Wehrdienstes,
  6. den Abschluss des Zivildienstes,
  7. den Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes,
  8. den erfolgreichen, durch die ordnungsgemäße Führung eines Praktikumsberichtshefts nachgewiesenen Abschluss eines mindestens einjährigen gelenkten Praktikums,
  9. den erfolgreichen Abschluss der Klassenstufe 11 der Fachoberschule.

Die fachpraktischen Ausbildungen nach Nummer 3, 4, 5, 6 und 7 müssen hierbei mindestens eine Dauer von vollen 12 Monaten aufweisen. Die Schulaufsichtsbehörde kann andere fachpraktische Ausbildungen, die den in Nummer 1 bis 7 genannten gleichwertig sind, zwecks Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife, gleichstellen. Im Fall von Nummer 8 können bereits abgeleistete Dienste von unter einem Jahr auf das Praktikum angerechnet werden.

Sie erwerben aufgrund des Zeugnisses über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife und aufgrund der Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife das Zeugnis der Fachhochschulreife.

Zwecks Anerkennung des gelenkten Praktikums empfiehlt es sich dringend, die im Praktikumsberichtsheft beschriebenen Vorgaben einzuhalten. Es wird grundsätzlich empfohlen, sich vor der Durchführung des gelenkten Praktikums beraten zu lassen.

Informationen hierzu können dem

entnommen werden.

Hinweis

Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann erst erworben werden, wenn eine der fachpraktischen Ausbildungen nach Nummer 3 bis 8 mit einer Dauer von vollen 12 Monaten abgeschlossen wurde. Eine frühere Ausstellung oder die Ausstellung einer Bescheinigung ist nicht möglich. Beachten Sie hierzu im Vorfeld die Bewerbungsfristen (z. B. Wintersemester 15. Juli) der Hochschulen, die die Fachhochschulreife für eine Bewerbung benötigen.

Antragstellung

In den o. g. Fällen von Nummer 1 bis 8 stellt die Schulaufsichtsbehörde auf formlosen schriftlichen Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Formloser Antrag mit Kontaktangaben
  • Beglaubigtes Zeugnis über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife
  • Beglaubigter Nachweis Ihrer fachpraktischen Ausbildung nach Nummer 1 bis 8

Richten Sie Ihren Antrag und die Unterlagen bitte an die unten stehende Adresse.

Alternativ können Sie Ihren Antrag und die Unterlagen vorab eingescannt an die unten stehende E-Mail-Adresse senden und die Originalunterlagen bei Abholung des Zeugnisses (nach Terminabsprache) vorlegen.

Im o. g. Fall von Nummer 9 erhalten Sie das Zeugnis der Fachhochschulreife von der beruflichen Schule, an der Sie die Klassenstufe 11 der Fachoberschule besucht haben.

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kultur
Referat C 5
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
fhr@bildung.saarland.de
Hinweis: Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer eine Telefonnummer an, unter der Sie für Rückfragen zu erreichen sind.