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Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland

Wenn Sie die gymnasiale Oberstufe ohne Abschluss verlassen haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum schulischen und berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife.

Wie bekomme ich den Nachweis über den schulischen Teil?

Das Zeugnis über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife wird bei der Schule beantragt, an der die gymnasiale Oberstufe besucht wurde. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu kann die Schule beraten.

Das Abgangszeugnis der gymnasialen Oberstufe ist für den Erwerb der Fachhochschulreife nicht ausreichend.

Welche Möglichkeiten habe ich für den berufsbezogenen Teil?

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem anderen gleichwertig geregelten Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer
  • mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem anderen gleichwertig geregelten Beruf
  • Abschluss eines freiwilligen sozialen Jahres, eines freiwilligen ökologischen Jahres, des Wehrdienstes oder des Zivildienstes bzw. des Bundesfreiwilligendienstes (mindestens zwölf Monate in Vollzeit)
  • erfolgreicher Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule
  • gelenktes Praktikum (d. h. Praktikum in einem Betrieb, einer Behörde oder einer Praxiseinrichtung, z. B. Kindertagesstätte, unter Anleitung)

Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit zu absolvieren, bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Die Praktikumsstätte soll ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sein, so dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für die Praktikumsbetreuung zur Verfügung steht. Das Praktikum soll Ausbildungscharakter haben und nicht aus einfachen Hilfstätigkeiten bestehen. Weitere Informationen zum gelenkten Praktikum finden Sie im Praktikumsberichtsheft , das während des Praktikums zu führen ist und das als Nachweis für das Praktikum dient.

Eine Anerkennung von Schülerpraktika ist nicht möglich.

Wird das Praktikum bezahlt?

Das gelenkte Praktikum findet auf der Grundlage einer Verordnung (siehe unten) statt und ist für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich. Daher fällt es nicht unter die Regelungen zum Mindestlohn.

Weitere Informationen zur Vergütung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Ob und in welcher Höhe das Praktikum vergütet wird, ist Sache der Vertragspartner.

Wie wird der berufsbezogene Teil nachgewiesen?

  • Die abgeschlossene Berufsausbildung wird mit dem Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung nachgewiesen.
  • Die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung wird mit dem Ausbildungsvertrag und den Zeugnissen der entsprechenden Halbjahre des Schulbesuchs bzw. einer Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs nachgewiesen.
  • Wurde ein Dienst absolviert, stellt der Träger oder die Dienststelle eine Bescheinigung über den jeweiligen Dienst aus, aus der die Dauer und der Umfang hervorgehen. Wichtig ist, dass auf der Bescheinigung ein Ausstellungsdatum steht.
  • Beim Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule wird der berufsbezogene Teil im Jahreszeugnis nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 11 zuerkannt.
  • Das gelenkte Praktikum wird durch eine entsprechende Bescheinigung und das ordnungsgemäß geführte Praktikumsberichtsheft nachgewiesen.

Wie lange dauert der berufsbezogene Teil?

In allen Fällen dauert der berufsbezogene Teil mindestens 12 Monate und ist in Vollzeit zu absolvieren. Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

Vollzeit bedeutet auch, dass das Praktikum nicht parallel zum Besuch einer Vollzeitschule erfolgen kann.

Wie bekomme ich das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn der berufsbezogene Teil beendet ist?

Wenn der berufsbezogene Teil beendet ist, können die Nachweise eingescannt und im PDF-Format an die E-Mail-Adresse

fhr@bildung.saarland.de

gesendet werden. Die Angabe einer Telefonnummer für mögliche Rückfragen ist empfehlenswert.

Wenn die Unterlagen vollständig sind, wird das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt und ein Termin zur Abholung mitgeteilt. Bei diesem Termin sind dann die eingereichten Unterlagen im Original oder in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.

Der Termin zur Ausgabe der Zeugnisse findet in der Regel monatlich statt und wird per E-Mail mitgeteilt.

Sollten Sie die Unterlagen per Post zusenden, sind ausschließlich beglaubigte Kopien einzureichen. In diesem Fall kann das Zeugnis der Fachhochschulreife ebenfalls postalisch zugesendet werden, die eingereichten Unterlagen werden selbstverständlich zurückgeschickt.

Die Postanschrift lautet:

Ministerium für Bildung und Kultur
Referat C 7
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Wenn der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife durch den Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule absolviert wurde, stellt die besuchte Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

Eine Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife vor dem Ende des berufsbezogenen Teils ist nicht möglich.

Der berufsbezogene Teil endet zwischen der Zulassungsfrist bei der htw saar und dem Studienbeginn?

Für bestimmte Studiengänge ist die Zulassungsfrist am 15. Juli für das Wintersemester bzw. am 15. Januar für das Sommersemester. Sollte der berufsbezogene Teil nach einem dieser Termine, aber vor Studienbeginn enden und das Studium an der htw saar begonnen werden, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Bescheinigung beim Ministerium für Bildung und Kultur zu beantragen.

Die vorläufige Bescheinigung ist vollständig ausgefüllt mit den dort genannten Nachweisen im PDF-Format an die E-Mail-Adresse

fhr@bildung.saarland.de

zu senden. Die vorläufige Bescheinigung wird Ihnen anschließend unterschrieben und gesiegelt per Post zugesendet. Bei der Antragsstellung ist der Postweg zu bedenken.

Die vorläufige Bescheinigung wird nur für die Bewerbung an der htw saar ausgestellt.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das Zeugnis der Fachhochschulreife?

Das Erwerb der Fachhochschulreife nach dem schulischen Teil der Fachhochschulreife wird auf der Grundlage der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 06.06.2024) erteilt. Dort ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) stellen können. Den Antrag kann nur stellen, wer die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlässt. Weiter wird festgelegt, in welcher Art und Weise der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen werden kann.

Im Saarland ist die Verordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland vom 6. Juli 2020 die rechtliche Grundlage.

Sonderfall DFG: Ich habe den schulischen Teil am Deutsch-Französischen Gymnasium in Saarbrücken erworben. Erhalte ich dann auch ein Zeugnis der Fachhochschulreife?

Das Deutsch-Französische Gymnasium fällt nicht unter die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 06.06.2024), so dass auch kein Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Verordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland vom 6. Juli 2020 ausgestellt werden kann. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird vom Deutsch-Französischen Gymnasium ausgestellt und berechtigt in Verbindung mit dem berufsbezogenen Teil zum Studium an einer Fachhochschule im Saarland.

Kontakt

Ministerium für Bildung und Kultur
Referat C 7
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
fhr@bildung.saarland.de
Hinweis: Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer eine Telefonnummer an, unter der Sie für Rückfragen zu erreichen sind.