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Kindergärten, Horte und Krippen
Im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gehören die inhaltliche Weiterentwicklung und finanzielle Förderung der Tagesbetreuung von Kindern – sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege – zu den Aufgaben des Ministeriums. Dazu zählen auch qualitative und quantitative Ausbaumaßnahmen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Grundsatzfragen frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie für die Ausbildung erzieherischen Fachpersonals verantwortlich. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kindertagesstätten ist das Ministerium in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ebenfalls zuständig.