Pioniere in der digitalen Bildung: Saarland verankert digitale Bildung im Gesetz
Mit dem Digitale Bildung-Gesetz (DiBiG) schafft das Saarland als erstes Bundesland einen verbindlichen und rechtlich abgesicherten Rahmen, wie digitale Bildung an Schulen gestaltet, organisiert und langfristig gesichert werden kann. Der saarländische Landtag hat den Gesetzentwurf heute in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Digitale Bildung ist heute keine Option mehr – sie ist eine Notwendigkeit. Unser Ziel ist klar: Wir wollen junge Menschen nicht zu reinen Konsumentinnen und Konsumenten digitaler Angebote machen. Wir wollen sie befähigen, sich sicher, kritisch und selbstbestimmt in digitalen Räumen zu bewegen. Denn nur so können unsere Kinder und Jugendlichen als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer durch die Digitalisierung geprägten Welt selbstbestimmt handeln. Digitale Mündigkeit bedeutet auch demokratische Mündigkeit. Deshalb gehört digitale Bildung ins Zentrum unserer Schulen.
Mit dem Digitale Bildung-Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und zukunftsorientierte Schulbildung in unserem Land. Damit sichern wir die digitale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen, schaffen Verlässlichkeit für Investitionen unserer Schulträger und schreiben die gemeinsame digitale Erfolgsgeschichte unseres Bundeslandes weiter. Und wir setzen bundesweit ein Zeichen für faire und zukunftsorientierte Lernbedingungen.“
Das bedeutet das Digitale Bildung-Gesetz:
- Medienkonzepte der Schulen werden gesetzliche Grundlage der digitalen Entwicklung: Unsere Schulen wissen am besten, was sie brauchen und sie entwickeln ihre Medienkonzepte zur Nutzung aller Lernmittel stetig weiter.
- Einheitliche Gebühr: Wir sorgen für mehr Fairness, Nachhaltigkeit und Transparenz. Kein Kind darf ausgeschlossen werden, weil die Familie es sich nicht leisten kann. Die Förderung für Familien im Leistungsbezug soll vereinfacht werden.
- Verankerung der LSMS: Die bereits eingeführte digitale Medienausleihe wird langfristig im Schulordnungsgesetz festgeschrieben. Damit wird digitale Bildung fester Bestandteil des saarländischen Schulsystems.
- Nachhaltige und ressourcenschonende Beschaffung der IT-Ausstattung: Darüber sprechen wir gemeinsam mit den Schulträgern, damit unserer Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bestens ausgestattet sind.
- Distanzunterricht gesetzlich geregelt: Das neue Gesetz erlaubt Distanzunterricht künftig immer dann, wenn besondere Umstände dies notwendig machen – etwa in pandemischen Lagen oder bei extremen Witterungsbedingungen, die den Präsenzunterricht vorübergehend unmöglich machen.
- Schulpflicht auch in Teilbeschulung möglich: Damit kann Kindern und Jugendlichen aus besonderen Gründen Schritt für Schritt der Weg zurück in die Schule ermöglicht werden.
- Verantwortungsvoller Umgang mit Smartphones: An unseren Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe ist die Nutzung privater Handys, Smartphones und Smartwatches grundsätzlich verboten. An den weiterführenden Schulen regeln die Schulgemeinschaften im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte eigenverantwortlich, wie eine sinnvolle Nutzung gestaltet werden kann.
Das Gesetz tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Somit gelten die neuen Regelungen rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/26.
Medienansprechpartner
Jannica Hümbert
Pressesprecherin
Trierer Straße 33
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