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Landesregierung hat seit 2019 die Kita-Elternbeiträge halbiert und schafft sie bis 2027 vollständig ab

Das Saarland hat massiv in die frühkindliche Bildung investiert, den Ausbau von Kita-Plätzen gefördert, mit dem neuen Kita-Gesetz die Qualität gestärkt und zusätzliche Ausbildungsplätze für Pädagogische Fachkräfte geschaffen.

Zentral ist, dass sich Eltern die Krippe oder Kita leisten können. Deshalb hat das Saarland bereits in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt die Elternbeiträge abgebaut. Zum 1. August 2022 werden die Kita-Elternbeiträge halbiert sein. Damit ist die halbe Strecke zur vollständigen Beitragsfreiheit im Jahr 2027 geschafft.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Gute frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote sorgen für mehr Chancengleichheit in unserem Bildungssystem. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugang zu Kitas nicht durch die finanziellen Möglichkeiten der Familien eingeschränkt wird. Deshalb setzen wir neben den Investitionen in neue Kita-Plätze und einer Beratungsoffensive zum Kita-Ausbau, neben der Qualitätsförderung auf den vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge bis 2027. Das ist natürlich auch für die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Denn – auch mit Blick auf die Rente – ist es fatal, wenn sich der Wiedereinstieg von Frauen in die Berufstätigkeit für Familien insgesamt nicht lohnt, weil einem eher geringen Einkommen Kita-Elternbeiträge gegenüber stehen. Und auch die kommunale Seite profitiert stark vom Abbau der Kita-Elternbeiträge.“

Bis August 2019 lag der Elternanteil an den Personalkosten der Kita bei 25 Prozent der Personalkosten. Ab 1. August 2022 zahlen die Eltern noch 12,5 Prozent der Personalkosten. In fünf Schritten wird bis 2027 die vollständige Kita-Beitragsfreiheit erreicht sein.

  • Zum 1. August 2023 fällt der Elternanteil auf 10 Prozent,
  • zum 1. August 2024 fällt der Elternanteil auf 7,5 Prozent,
  • zum 1. August 2025 fällt der Elternanteil auf 5 Prozent,
  • zum 1. August 2026 fällt der Elternanteil auf 2,5 Prozent und
  • zum 1. Januar 2027 fällt der Elternanteil 0 Prozent.

Die finanzielle Entlastung für Familien ist enorm, wie ein Rechenbeispiel aus dem Regionalverband Saarbrücken zeigt: Im Vergleich zu heute wird eine Familie mit einem Kindergarten- und einem Krippenkind durch die vollständige Abschaffung der Kita-Elternbeiträge um rund 3.300 Euro pro Jahr entlastet.

Entlastung für Kommunen 

Mit dem Abbau der Kita-Elternbeiträge stärkt das Land auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen: Für Familien mit sehr niedrigem Einkommen bzw. im Sozialleistungsbezug werden die Kita-Elternbeiträge nämlich von den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken als Träger der Jugendhilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen. Im Schnitt müssen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken rund 30 Prozent der Kita-Elternbeiträge übernehmen. Der Abbau der Kita-Elternbeiträge bedeutet demnach eine massive Entlastung der Landkreise bzw. des bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) geht hier nach einer ersten sehr vorsichtigen Schätzung von einem Gesamtvolumen von rund 13,5 Millionen Euro pro Jahr bei vollständigem Abbau der Kita-Elternbeiträge aus. Mit den eingesparten Mitteln können Kommunen in Ihrer Funktion als Kita-Träger beispielsweise zusätzliche Betreuungsplätze schaffen, für die die Landkreise und Regionalverband als Jugendhilfeträger entscheidend Verantwortung tragen.         

Gute frühkindliche Bildung und Betreuung aus einer Hand

Die neue Landesregierung hat den Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf der Landesebene vollständig in den Zuständigkeitsbereich des MBK übertragen. Damit gibt es nun auf der Landesebene Kita-Politik aus einer Hand. Die Zuständigkeit für die Rechtsetzung, die Personalkosten- und Investitionsförderung sowie die pädagogischen Aufgaben lag zwar bereits beim MBK. Hinzu gekommen sind im Juni allerdings die Verantwortung für zum Beispiel die Fachaufsicht und die Erteilung von Betriebserlaubnissen sowie weitere Aufgaben im Bereich der  Kindertagespflege, die bislang im Landesjugendamt (LJA) beim ehemaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) – dem heutigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) angesiedelt waren.

Neues Kita-Gesetz bringt mehr Qualität und Fachkräfte

Ein wichtiger Schwerpunkt der Landesregierung in der neuen Legislaturperiode liegt in der Qualitätsentwicklung der Kitas. Den gesetzlichen Rahmen hierfür bietet das am 1. April 2022 in Kraft getretene neue Kita-Gesetz, das Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG). Das Gesetz zielt insbesondere auf bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Kitas – und damit letztlich auf mehr Qualität. Es ermöglicht mittelbar zum Beispiel zusätzliche Personalisierung in den Einrichtungen – unter anderem, da etwa Hauswirtschaftskräfte und angehende Fachkräfte jetzt außerhalb des Personalschlüssels finanziert werden.

Um Personal für die Arbeit in den Kitas zu gewinnen, wird das Angebot der Praxisintegrierten Erzieher:innenausbildung (PiA) zum kommenden Schuljahr 2022/23 ausgeweitet. Ab dem neuen Schuljahr stehen damit jährlich 124 PiA-Plätze (bisher waren es jährlich 93) zur Verfügung. „Unser Ziel ist es, PiA zur Regelausbildung neben der vollschulischen Ausbildung zu machen“, so Ministerin Streichert-Clivot. Zudem kooperiert das MBK mit der Bundesagentur für Arbeit, die für Quereinsteiger:innen die Erzieher:innenausbildung über Bildungsgutscheine finanzieren kann. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 wurden insgesamt rund 1.800 staatlich anerkannte Erzieher:innen ausgebildet sowie rund 280 staatlich anerkannte Kinderpfleger:innen. In den vergangenen vier Jahren wurden die Ausbildungskapazitäten jährlich um rund 10 Prozent erhöht.

Schnellerer Ausbau von Kita-Plätzen durch stärkere Beratung

Land und Bund haben seit der Auflage des 1. Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Jahr 2008 massiv in Kita-Ausbau und die Sanierung investiert, insgesamt fast 200 Millionen Euro (Bund rund 49 Millionen Euro, Land rund 150 Millionen Euro). Insgesamt seien somit einschließlich der Trägermittel im Saarland seit 2008 rund 432 Millionen Euro in Kita-Ausbau und -Sanierung investiert worden. Insgesamt stehen mittlerweile saarlandweit so rund 6.600 Krippenplätze (2012: rund 4.000) und 28.100 Kindergartenplätze (2012: rund 27.000) zur Verfügung.

Derzeit läuft das 5. Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, in dessen Rahmen rund 10,4 Millionen Euro für den Kita-Ausbau und Sanierungen ins Saarland fließen. Das Programm läuft Ende des Jahres 2022 aus. Ministerin Streichert-Clivot: „Derzeit stehen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung. Aber wir sind noch längst nicht an dem Punkt, an dem wir den Bedarf an Kitaplätzen im ganzen Land gleichermaßen gedeckt haben. Im Gegenteil, der Bedarf steigt insgesamt. Kommunen, die diese Nachfrage bedienen können, haben einen echten Standortvorteil.“

Neben den Bundesmitteln stehen in diesem Jahr rund 12 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, um den Ausbau der Kita-Plätze zu fördern. Das MBK unterstützt die Träger bei der Nutzung der Mittel mit seiner Beratungsoffensive, um den Kita-Ausbau noch zielgerichteter umzusetzen.

Medienansprechpartner

Fabian Bosse
Pressesprecher

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken