Thema: Soziales Leben
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Berufsordnung für Pflegefachkräfte im Saarland

Das Jahr 2020 stellte einen Paradigmenwechsel in der Pflege dar. Erstmals hat der Bundesgesetzgeber für ausgebildete Pflegefachpersonen die sog. „Vorbehaltenen Tätigkeiten“ definiert, die keine andere Berufsgruppe durchführen oder anordnen darf.

Mit der neuen Berufsordnung 2024 im Saarland werden die Rechte, die Pflichten, die Aufgaben, aber auch die Verantwortungen für die Pflege festgeschrieben. Damit bietet sie Orientierung für den beruflichen Alltag.

Sie bietet somit Orientierung zum Selbstverständnis und zum Berufsbild, regelt die Meldepflichten neu, definiert den Umgang mit eingeschränkt einwilligungsfähigen Menschen und gibt Auskunft zu Pflichten im Rahmen des Datenschutzes bei einer zunehmenden Digitalisierung.

Die Überarbeitung der Berufsordnung für Pflegefachpersonen wurde im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe „Aktualisierung der Berufsordnung“ in der Konzertierten Aktion Pflege Saar 2023 erstellt sowie darüber hinaus eine feierliche Erklärung zum beruflichen Selbstverständnis der Pflegefachkräfte formuliert. Nachfragen bei aktuellen Abschlussklassen hatten hieran ein hohes Interesse gezeigt. Einen entsprechenden Textvorschlag zu dieser Erklärung enthält die Broschüre auf Seite 4.

Zur Verbreitung des Inhaltes dieser Broschüre werden Informationsangebote erfolgen. Zudem wird hier in Kürze ein zweistündiges Fortbildungsformat auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden. Dies kann dann für die jährlichen Fortbildungen genutzt werden.

Startbild Berufsordnung für Pflegefachkräfte im Saarland
Foto: Presse/MASFG