Thema: Soziales Leben
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Barrierefreiheit, Gleichstellung, Menschen mit Behinderung, Soziales

Soziale Teilhabe - Wohnen und Tagesstruktur

Kinder und Jugendliche

Die entsprechenden Downloads sowie Adressdaten zu den Themen finden Sie am unteren Ende der Seite.

Wohnen

Wohnstätten für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung

Die eigene Familie bietet Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung grundsätzlich die besten Möglichkeiten zur Förderung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Das Leben und Wohnen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung in ihrer eigenen Familie haben für das Sozialministerium daher stets Vorrang vor einer stationären Betreuung. Sofern dies, unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten ambulanter Unterstützung, dennoch nicht möglich ist, kann die Aufnahme in eine Wohnstätte für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung erfolgen.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis umfasst dabei Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Altersmäßig begrenzt ist die Betreuung in der Wohnstätte in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mit dem Beenden der Schule wechseln diese Jugendlichen oder junge Erwachsenen mit einer Behinderung in eine ambulant betreute Wohnform oder bei Bedarf in eine Wohnstätte für erwachsene Menschen mit einer Behinderung. 

Schulintegration

Ambulante Hilfen zur schulischen Bildung

Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung sowie Studentinnen und Studenten mit Behinderung können ambulante Hilfen zur schulischen Bildung erhalten. Die Unterstützungsleistungen werden vor allem zur schulischen Integration in eine Regelschule sowie während des Hochschulstudiums gewährt. Hierzu gehören Hilfen bei notwendigen einfachen grundpflegerischen Maßnahmen (jedoch keine Behandlungspflege) sowie Hilfen bei einfachen lebenspraktischen Tätigkeiten.

Modellversuch Helferpool für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 startete auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der Modellversuch „Helferpool an Förderschulen“. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können im Saarland die notwendigen Hilfen zur schulischen Bildung dann über einen Helferpool erhalten. Das Projekt wird in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und dem Landesamt für Soziales durchgeführt. Weitere Partner sind die beteiligten Schulen sowie die Leistungserbringer als Träger der Helferpools.

Seit nunmehr fast vier Jahren wird der Modellversuch Helferpool an neun Förderschulen im Saarland erfolgreich erprobt. Mit dem Modellversuch wird den beteiligten Schulen jeweils ein fester Pool an Helferpersonal zur Verfügung gestellt. Jeder Helferpool hat eine qualifizierte fachliche Leitung. Ziel des Modellversuches ist u.a. wie der Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern an Förderschulen optimiert und somit auch die Qualität des Leistungsangebotes insgesamt verbessert werden kann.

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhalten entsprechend ihren individuellen Unterstützungsbedarfen passgenau die erforderlichen Hilfen. Durch den Helferpool wird sichergestellt, dass stets ausreichend Helferpersonal anwesend ist. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass flexibel auf unterschiedliche und sich verändernde Bedarfe reagiert werden kann.

Die Finanzierung erfolgt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Landesamt für Soziales als Träger der Eingliederungshilfe. Die Träger der Helferpools erhalten Jahrespauschalen als Vergütung für ihren Personal-, Sach- und Investitionsaufwand.

Arbeitsstelle für Integrationspädagogik (AFI)

Förder­ und Betreuungsleistungen in Kindertagesstätten (AFI)

Die Förderung und Betreuung von Kindern mit einer Behinderung wird wohnortnah in den Kindertageseinrichtungen durch die Arbeitsstellen für Integrationspädagogik (AFI) unterstützt. Die AFI-Fachkraft ist wöchentlich für einige Stunden in der Kindertageseinrichtung, um das jeweilige Kind durch heilpädagogische Maßnahmen zu fördern und die Fachkräfte der Einrichtung im Umgang mit dem Kind zu beraten, um somit eine gelingende Integration des Kindes in die Peergruppe zu erzielen.

Frühförderung (FF)

Interdisziplinäre Frühförderung

Frühförderung ist ein Hilfsangebot für Kinder bis zur Einschulung, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Sie hat zum Ziel, die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung der Kompetenzen des Kindes zu erreichen. Die Maßnahmen finden entweder in der interdisziplinären Frühförderstelle, zu Hause oder in der Kindertageseinrichtung statt. Neben rein heilpädagogischen Leistungen können diese auch in Verbindung mit medizinisch-therapeutischen Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie) als Komplexleistung „aus einer Hand“ erbracht werden.

Die entsprechende Rahmenvereinbarung finden Sie hier.

Kindertageseinrichtungen

Förder­ und Betreuungsleistungen in integrativen Kindertagesstätten

Für Kinder, die aufgrund der Schwere einer Behinderung keine reguläre Kindertageseinrichtung besuchen können, bieten zahlreiche integrative Kindertageseinrichtungen eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung an. Personell und baulich sind die integrativen Kindertageseinrichtungen auf die Bedarfe von Kindern mit Behinderung ausgerichtet.

Kathrin Gross
Referatsleiterin B2

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Erwachsene

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Menschen mit geistiger / körperlicher Behinderung

Tagesstruktur

 Tagesförderstätten

Tagesförderstätten sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen betreuen, die nicht am Arbeitsprozess in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) teilnehmen können. Diese Menschen haben einen sehr hohen Unterstützungsbedarf oder einen ganz speziellen Hilfe- und Förderbedarf aufgrund der besonderen Ausprägung ihrer Behinderung bzw. Mehrfachbehinderung. 

Zielsetzungen und Aufgaben der Tagesförderstätten sind:

  • Förderung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse sowie Erhalt vorhandener Fähigkeiten in Bereichen wie Lebenspraxis, Kommunikation, Mobilisation, soziale Kompetenz, Beschäftigung, Orientierungshilfen usw.
  • Integration und Unterstützung bei der Inklusion in den sozialen Kontext
  • Schaffung eines anregenden Umfeldes und stimulierender Tagesangebote zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft
  • Angebot einer klaren, nachvollziehbaren Tagesstruktur bei gleichzeitiger Sicherung der Grundversorgung und Pflege
  • Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit
  • Entlastung von Angehörigen und Betreuungspersonen, um eine frühzeitige stationäre Aufnahme zu verhindern bzw. hinauszuzögern

Der Aufgabenbereich umfasst eine große Vielzahl tagesstrukturierender und persönlichkeitsfördernder Betreuungsangebote, wobei im Vordergrund stets eine gute Beziehungsarbeit steht.

Ausgangsbasis des pädagogischen Handelns sind die Bedürfnisse der zu betreuenden Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen.

Wohnen

Die Selbstbestimmung fördern und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – das ermöglichen die Leistungen der Eingliederungshilfe.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. In der eigenen Wohnung kann man sich zurückziehen, entfalten und erholen. Besonders für Menschen mit Behinderung hat der Wohnbereich vielfach zentrale Bedeutung. Er ist eine entscheidende Grundlage für die Lebensqualität

Hierzu zählt auch, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen möchten. Die UN-Behindertenrechtskonvention, welche 2008 in Kraft getreten ist, sieht dies gemeinsam mit dem deutschen Gesetzgeber vor.

Die Saarländische Landesregierung verfolgt deshalb konsequent das Ziel, die erforderlichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben von Menschen mit Behinderung in einem inklusiven Gemeinwesen zu schaffen.
Die Wünsche des Menschen mit Behinderung, der Grad seiner Selbstständigkeit und der Umfang seines Hilfebedarfs sind maßgebend für die Wahl der Wohnform.

Im Saarland verfügen wir über ein qualitativ sehr gutes, differenziertes und flächendeckend ausgebautes Netz an stationären Einrichtungen. Das Angebot an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderung ist in guter Form vorhanden und wird kontinuierlich ausgebaut oder bedarfsweise erneuert.

Hierbei sind im Wesentlichen zu unterscheiden:

  • Wohnen in besonderen Wohnformen
  • Wohnen im eigenen Wohnraum,
  • Wohnen in einer Gastfamilie,
  • Kurzzeitwohnen
Besondere Wohnform

Wenn mehrere Personen mit Behinderungen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Wohnheim oder in der Wohngruppe in einer Einrichtung leben, nennt sich das „besondere Wohnform“. Die Frauen und Männer haben ein eigenes Zimmer, leben aber in Wohngruppen mit einer gemeinschaftlichen Küche und Aufenthaltsräumen. Die Mitarbeitenden der Einrichtung sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner da. Dazu kommen individuelle Assistenzleistungen, etwa zur individuellen Förderung oder zur Freizeitgestaltung. Durch die personenzentrierte Unterstützung sollen die Assistenzleistungen auch für Menschen in Wohneinrichtungen passgenauer und stärker an den individuellen Bedarfen, Wünschen und Zielen ausgerichtet werden.

Selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung

Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich mehr Selbstständigkeit und möchten in einer eigenen Wohnung leben. Allein, mit einem Partner oder einer Partnerin, oder in einer Wohngemeinschaft. Fach- und Assistenzkräfte kommen je nach Bedarf ein oder mehrmals in der Woche und geben die Assistenz, die notwendig ist.

Wohnen in Gastfamilien

Das begleitete Wohnen in Gastfamilien ist ein wichtiger ambulanter Baustein im Leistungsangebot für Menschen mit geistig / körperlicher Behinderung. Im Saarland erbringen landesweit vier Träger die Hilfen zum begleitenden Wohnen in Gastfamilien im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Das Wohnen in einer Gastfamilie stellt als ein gemeindenahes Angebot eine Alternative zum Wohnen in einer stationären Einrichtung dar. Der Alltag in einer Familie bietet dem Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Sicherheit, persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Voraussetzung dabei ist, dass es sich um eine sorgfältig ausgewählte Gastfamilie als stabile Gemeinschaft handelt und die ausreichend Räumlichkeiten vorhält. Eine regelmäßige professionelle ambulante Betreuung durch einen Fachdienst sichert das Gelingen des Lebens in einer Gastfamilie.

Kurzzeitwohnen

Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Das Kurzzeitwohnen kann wenige Tage oder einige Wochen umfassen.

Die Angebote zum Kurzzeitwohnen umfassen eine fachgerechte Betreuung und Unterstützung für die Person mit Behinderungen und zur Entlastung der Familien und Angehörigen.

Das Kurzzeitwohnen kann für geplante Abwesenheiten oder auch bei einer akuten Notfallsituation in der Familie in Anspruch genommen werden.

Kathrin Gross
Referatsleiterin B2

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Menschen mit seelischen Behinderungen

Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit seelischen Behinderungen sind vielfältiger Art und werden landesweit angeboten. Sie werden auf Antrag vom Landesamt für Soziales entsprechend dem ermittelten individuellen Bedarf personenzentriert gewährt.

Leistung zur sozialen Teilhabe im eigenen Wohnraum

Wohnen in den eigenen vier Wänden ist für Menschen mit seelischen Behinderungen ebenso möglich wie für nicht behinderte Menschen. Viele Menschen mit Behinderungen sind nur in einigen Bereichen des täglichen Lebens auf Hilfen zum Wohnen angewiesen. Ansonsten wollen sie unabhängig und selbstständig leben. Selbständig zu leben ist eine wertvolle Alternative zum Wohnen in besonderen Wohnformen oder im Elternhaus. Hierbei gibt es die Möglichkeit einer Unterstützung durch Leistung zur sozialen Teilhabe im eigenen Wohnraum.

Das begleitete Wohnen in Gastfamilien

Der Alltag in einer Familie ermöglicht Menschen mit seelischen Behinderungen die Teilnahme am "normalen" Leben. Außerdem bietet der familiäre Rahmen ein hohes Maß an Sicherheit, persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Voraussetzung dabei ist, dass es sich um eine sorgfältig ausgewählte Gastfamilie als stabile funktionierende Gemeinschaft handelt, die ausreichende Räumlichkeiten vorhält. Eine regelmäßige professionelle ambulante Betreuung durch einen Fachdienst sichert das Gelingen des Lebens in einer Gastfamilie.

Leistung zur sozialen Teilhabe in besonderen Wohnformen

Grundsätzlich besteht ein Anspruch dann, wenn die Leistung zur sozialen Teilhabe im eigenen Wohnraum nicht ausreicht. Das Angebot ist breit gefächert. So gibt es das Wohnen in kleinen Wohngruppen als auch in größeren Häusern.

Alltagsgestaltung in einem Tageszentrum

Für Menschen mit seelischen Behinderungen gibt es die Möglichkeit, den Alltag in einem Tageszentrum zu gestalten. Die Leistung zeichnet sich durch eine unverbindliche, niedrigschwellige »Komm-Struktur« aus, die selbstbestimmt aufgesucht werden kann.

Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen mit seelischen Behinderungen haben die Möglichkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit allgemeinem Versorgungsauftrag oder einer speziell für ihre Bedürfnisse konzipierten Werkstatt beschäftigt zu sein.

Desweiteren gibt es noch die Virtuelle Werkstatt in Saarbrücken, die ausschließlich Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen anbietet. Sie ist eine Einrichtung der SHG-Gruppe. Einzugsgebiet ist der Regionalverband Saarbrücken.

Kathrin Gross
Referatsleiterin B2

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Modellprojekt im Saarland nach dem Bundesteilhabegesetz

Das Modellprojekt wird als ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Landesamtes für Soziales und des Landkreistages des Saarlandes durchgeführt.  Es hat eine Laufzeit von 2018 bis 2021.

Es befasst sich mit den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen. Das Saarland ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für die Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Die sachliche Zuständigkeit für eine ehemals „stationäre Leistung“ erfasste bis Ende 2019 auch die sachliche Zuständigkeit für Leistungen der Existenzsicherung. Die existenzsichernden Leistungen waren Bestandteil der vereinbarten Vergütung und wurden an den Leistungserbringer gezahlt.

Seit dem 01.01.2020 werden die Lebensunterhaltsbedarfe aus der Gesamtleistung herausgelöst, um den Menschen mit Behinderung unabhängig von der Wohnform eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen., das heißt eine Gleichstellung mit Menschen ohne Behinderungen. Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe verbleibt auch weiterhin beim Saarland. Die Zuständigkeit der existenzsichernden Leistungen wurde auf die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken übertragen.

Ziel ist es, durch die modellhafte Erprobung einerseits Erfahrungen zu sammeln, die zur Umsetzung der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes am 01.01.2020 einen reibungsloseren Ablauf begünstigen. Darüber hinaus soll in der Übergangsphase allen Beteiligten Hilfestellung gegeben werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zeitgleich virtuell im Modellprojekt angewendet, sodass nach Ablauf der Überleitungszeit Ende 2021 auf eine breite Datenbasis zurückgegriffen werden und eine Optimierung der Arbeitsabläufe ohne großen Zeitverlust erfolgen kann.

Das Modellprojekt im Saarland war in seiner ersten Erprobungsphase in drei Teilprojekte unterteilt. Alle Teilprojekte arbeiteten überwiegend mit bereits vorhandenen Daten aus dem Realbetrieb, sodass die Leistungserbringer durch das Modellprojekt so wenig wie möglich belastet wurden. Ebenso wurden die Leistungsberechtigten durch die Modellphase nicht belastet.

In den Teilprojekten wurde eine Arbeitsbasis geschaffen, welche die Basis für die weitere Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG darstellt Dabei lagen dem Modellprojekt die Empfehlungen der AG-Personenzentrierung zu Grunde. Im Rahmen des Modellprojektes wurden diese überprüft und weiterentwickelt.

Die Kriterien für die Aufteilung der Leistungen sowie die Aufteilung der Einrichtungen in Wohn- und Fachleistungsfläche und die damit zusammenhängenden Kosten wurden an mehreren Einrichtungen im Modellprojekt überprüft und weiterentwickelt. Die Einrichtungen wurden unter folgenden Kriterien ausgewählt:

  • in jedem Landkreis wurde mindestens eine Einrichtung untersucht
  • die verschiedenen Behinderungsbilder wurden abgebildet
  • den unterschiedlichen Größen wurde Rechnung getragen

Um repräsentative Ergebnisse zu generieren, wurden über 10% der Platzzahlen der „stationären“ Leistungsfälle der Eingliederungshilfe untersucht.

Mit der Umsetzung der dritten Reformstufe wurde die Aufteilung des Modellprojektes schrittweise aufgehoben und das Personal im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gebündelt.

Dabei wird die Arbeit mit den vorhandenen und neu eingereichten Daten weitergeführt und ein enger Austausch mit den Leistungserbringern und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Landesamt für Soziales etabliert.

Kathrin Gross
Referatsleiterin B2

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie