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Thema: Landesjugendamt

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| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie | Kinder, Jugend

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Beratung von und Aufsicht über Kindertageseinrichtungen

Das Landesjugendamt führt die Aufsicht über die saarländischen Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte. Es berät die Träger dieser Einrichtungen bei der Planung und Betriebsführung und erteilt die Betriebserlaubnis.

Werden Kinder außerhalb ihres Elternhauses ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut, so besteht für dieses Betreuungsverhältnis eine staatliche Aufsicht. Nach §45 Abs. 1 SGB VIII bedürfen alle Träger von Einrichtungen mit entsprechenden Angeboten einer Betriebserlaubnis. Grundlage für die Erteilung einer solcher Erlaubnis ist das Wohl der aufgenommen Kinder. Dazu zählt insbesondere die Beschäftigung geeigneter Kräfte. Auch die Meldepflichten von Trägern dem Landesjugendamt gegenüber nach §47 SGB VIII dienen diesem Zweck. Darüber hinaus sind in den Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das Landesjugendamt gem. §§45 - 48a SGB VIII vom
17. August 2001 als Handlungsgrundlage des Landesjugendamtes Standards in Bezug auf die Rahmenbedingungen gesetzt.

Über die Erteilung der Betriebserlaubnis hinaus ist das Landesjugendamt gem. §85 Abs. 2 SGB VIII auch zuständig für die Beratung von Trägern und Einrichtungen. Dieser Beratungsauftrag steht beim Handeln des Landesjugendamtes im Vordergrund und soll so weit wie möglich Aufsichtshandeln mit Erteilen von Auflagen oder Widerruf der Betriebserlaubnis ersetzen. Dies kann nur gelingen, wenn das Verhältnis zu Trägern, Einrichtungen und Leitungen von Transparenz und Offenheit geprägt ist. Einen wesentlichen Teil des Beratungsangebotes des Landesjugendamtes stellen die vielfältigen Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote dar, die in der Praxis auf große Resonanz treffen.

Die Arbeit des Landesjugendamtes im Bereich der Kindertageseinrichtungen ist geprägt von vielfältigen Kontakten zu unterschiedlichen Ebenen der Einrichtungs- und Trägerstrukturen. Einen wesentlichen Anteil haben hier die Kooperation mit den Fachberatungen der Trägerorganisationen und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.