Thema: Landesjugendamt
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Kinder- und Jugendschutz

Jeder junge Mensch hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe der saarländischen Landesregierung. Schwerpunktthemen sind dabei unter anderem: Jugendmedienschutz, Gewaltprävention, Rechtsextremismus, Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch, Suchthilfe, Jugendarbeitsschutz, Sekten und Psychogruppen.

Ein effektiver Kinder- und Jugendschutz ist auf drei Ebenen notwendig, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre persönliche Entwicklung zu schützen und sie entsprechend ihrer Reife auf unsere komplexe (Lebens-) Welt mit all ihren Facetten altersgemäß vorzubereiten.

Im Sinne des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist der Staat gefordert, Gefahren für die körperliche, psychische und geistige Entwicklung junger Menschen abzuwehren, um eine „Kultur des Aufwachsens“ in einer sich wandelnden Gesellschaft zu ermöglichen.

Im Sinne des erzieherischen Jugendschutzes sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen zu unterstützt werden.

Der strukturelle Jugendschutz hat die Aufgabe, kinder- und jugendgerechte Lebensbedingungen zu schaffen und damit  Gefahren und Risiken für eine gelingende Sozialisation zu vermeiden beziehungsweise abzuwehren.