Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (außer KITA)
Aufsicht über teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und deren Beratung
Das Landesjugendamt berät die örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei der Auswahl von Einrichtungen und fördert den Erfahrungsaustausch der beteiligten Stellen. Es nimmt die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen wahr. Es berät die Einrichtungsträger und erteilt die Betriebserlaubnis.
Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihres Elternhauses in einer Einrichtung betreut werden, stellt das Kinder- und Jugendhilfegesetz unter einen besonderen Schutz. Unter Einrichtung im Sinne von § 45 Abs. 1 SGB VIII versteht man ein Angebot eines Trägers, in dem Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten.
Hierzu zählen Angebotsformen wie:
- Einrichtungen der Erziehungshilfe sowohl im teilstationären (z. B. Tagesgruppen) als auch vollstationären Rahmen (z.B. Wohngruppen, professionelle Pflegestellen, Jugendwohngemeinschaften)
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Internate.
Der Träger einer solchen Einrichtung bedarf der Betriebserlaubnis. Im Saarland liegt die Zuständigkeit dafür beim Landesjugendamt. Vor Erteilung der Erlaubnis überprüft das Landesjugendamt unter Berücksichtigung der konzeptionellen Vorstellungen des Trägers die Einhaltung räumlicher, sachlicher und personeller Rahmenbedingungen (orientiert an den Vorgaben der „Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das Landesjugendamt gem. §§ 45–48a KJHG“.
Die Zuständigkeit der Fachkräfte für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist regional zugeordnet. Zu ihrem Aufgabenfeld gehören auch die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung sowie die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen.
Ein Verzeichnis und Kurzdarstellung der im Saarland bestehenden Einrichtungen ist im Infokatalog einzusehen.
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