Thema: Landesjugendamt
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Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der aktuellen Lage junger Menschen im Saarland, unter anderem durch:

  • Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen
  • Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Förderung der freien Jugendhilfe

Ihm gehören 20 stimmberechtigte sowie 12 beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Institutionen, Verbänden und Behörden an. Die Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten, Gewissensüberzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Zur Vorbereitung von Beschlussfassungen kann der LJHA Unterausschüsse einrichten. Die Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode.

Den Vorsitz der 14. Amtsperiode des LJHA führt Anne Fennel. Ihre Vertretung übernimmt Ralf Michler.

Die Aussagen der Beschlüsse spiegeln die Meinung des Landesjugendhilfeausschusses wider.