Thema: Landesjugendamt
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Kinder, Jugend

Elterninformationen

Empfehlung zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen von der Notfallbetreuung bis zum eingeschränkten Regelbetrieb

So schützen wir gemeinsam Ihre Kinder

Die Kindertageseinrichtungen im Saarland haben wieder geöffnet! Das heißt leider noch nicht, dass damit alles wieder so wie gewohnt ablaufen wird. Die Einrichtungen haben ihre individuellen Hygienepläne und sind aktuell gehalten, weitere Vorgaben zur Hygiene zu beachten.

Denn auch während der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen muss das Infektionsgeschehen weiter im Blick gehalten werden.

Daher sind alle, so auch Sie, aufgefordert, Hygiene- und Schutzmaßnahmen weiterhin in einem hohen Maße zu berücksichtigen.

Wir freuen uns, wenn Sie gemeinsam zu einem guten Gelingen beitragen!

Gemeinsam mit den Gesundheitsämtern im Saarland hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die „Empfehlung zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen von der Notfallbetreuung bis zum eingeschränkten Regelbetrieb“ verfasst und auch Ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt.

Die pädagogischen Fachkräfte oder der Träger Ihrer Kindertageseinrichtung werden Ihnen gerne hierzu eine eingehende Auskunft erteilen.

Für Sie fassen wir in Kürze Folgendes zusammen:

  • Die Empfehlung zum Infektionsschutz für Kindertageseinrichtungen beschreibt vor allem die Hygienemaßnahmen für die Bereiche Persönliche Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, Wegeführung, Infektionsschutz im Außengelände, bei Spaziergängen/Ausflügen, Schlafsituation, Bring- und Abholsituationen, Esssituation, Eingewöhnung, Zusammenarbeit mit Eltern, pädagogische Gestaltung der Betreuung, Zusammenarbeit im pädagogischen Team sowie den Infektionsschutz im Rahmen der Waldkindergärten.
  • Die Kinder sowie die Erziehungsberechtigten sind durch die Träger bzw. Fachkräfte über die Hygienemaßnahmen und den Infektionsschutz in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen (spielerisch) zu informieren und aufzuklären.
  • Trotz der vorsorglich getroffenen Maßnahmen kann es in den Einrichtungen zu Einschränkungen kommen, wenn zum Beispiel das Betreuungspersonal noch nicht vollumfänglich zur Verfügung steht und daher ggf. punktuell Gruppen temporär geschlossen werden oder geschlossen bleiben müssen. Daher spricht man von einem sogenannten „eingeschränkten“ Regelbetrieb. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach personellen, sächlichen und räumlichen Bedingungen Ihrer Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Was Sie noch wissen sollten?

  • Ihre Kindertageseinrichtung und die dort Beschäftigten leisten hier Großartiges! Daher bitten auch wir Sie um Geduld und Nachsicht, wenn das Angebot Ihrer Einrichtung ggf. nicht sofort oder noch nicht wie vor der Corona-Pandemie gewohnt zur Verfügung steht.
  • Ihre Kindertageseinrichtung wird die Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, die nach Maßgabe der Hygiene- sowie Sicherheitsvorgaben und vor dem Hintergrund der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eingesetzt werden können, zur Verfügung gestellt werden können.
  • Wer einen Notbetreuungsplatz hatte, soll auch nach Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb den Platz behalten.
  • Sollte der (vorübergehende) Fall eintreten, dass nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, und kann mit der Kindertageseinrichtung keine Lösung gefunden werden, so ist das örtlich zuständige Jugendamt einzubeziehen.

…und:

  • wenn Ihr Kind unter Krankheitszeichen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen oder Durchfall leiden, bringen Sie das Kind bitte nicht in Ihre Kindertageseinrichtung!
    Leiden Sie selbst unter solchen Symptomen, dürfen Sie Ihr Kind zwar bringen, allerdings darf Ihnen kein Zutritt zu der Kindertageseinrichtung gewährt werden.

Aktuelle Hygieneempfehlungen für Freizeitmaßnahmen und Jugendarbeit

Neue Regelungen bis zum 29. Januar 2021 – was gilt in Schulen und Kitas?

Aktuelle Empfehlungen zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen