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Thema: Gesundheit und Prävention

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| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie | Prävention, Medizin und Arzneimittel, Gesundheit, Gesundheitswesen

Informationen zu Affenpocken

Hinweis: Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des RKIs.

Die aktuellsten Informationen wurden außerdem im Affenpocken-Flyer zusammengefasst.

Was sind Affenpocken?

Bei Affenpocken (engl. Monkeypox MPX) handelt es sich um eine durch das Affenpockenvirus ausgelöste Erkrankung, die mit dem Pockenvirus verwandt ist. Sie werden zunächst von Nagetieren auf Menschen übertragen. Vor allem bei engem Kontakt ist eine Übertragung von Mensch-zu-Mensch möglich.

Welche Symptome habe ich bei einer Erkrankung mit Affenpocken?

Häufig treten allgemeine Krankheitssymptome, wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen auf. Zusätzliche können geschwollene Lymphknoten auftreten. Charakteristisch sind Hautveränderungen, die zum Teil sehr schmerzhaft sein können. Diese Hautveränderungen sind Pusteln, die unterschiedlichen Stadien durchlaufen, schlussendlich verkrusten und dann abfallen. Bei den seit Mai 2022 in Deutschland gemeldeten Fällen wurde häufig von einem Erkrankungsbeginn im Urogenital- und Anal-Bereich berichtet. Dies Hautveränderungen bestehen für zwei bis vier Wochen und heilen von selbst aus.

Der Krankheitsverlauf ist im Vergleich zu den seit 1980 ausgerotteten Menschenpocken deutliche milder, weshalb die Prognose auch als deutlich günstiger bewertet werden kann. Allerding sind schwere Verläufe möglich, vor allem bei immungeschwächten Betroffenen (z.B. bei bestehender HIV-Infektion).

Wie lange ist die Inkubationszeit?

Die Inkubationszeit (=Zeitspanne von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung) beträgt zwischen 5 bis 21 Tagen.

Wie werden Affenpocken übertragen?

Die Übertragung von Tier auf Mensch in Endemiegebieten (=geografische Region in der eine bestimmte Erkrankung auftritt) kann durch Bisse, Sekrete, engen Umgang mit dem Tierkörper oder dem Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch von infizierten Tieren kommen.

Aktuell breitet sich das Virus in Deutschland und anderen Ländern durch sehr engen Kontakt von Mensch zu Mensch aus. Dabei wird das Virus unter anderem im Rahmen von sexuellen Aktivitäten übertragen. Hier ist vor allem der Inhalt der Bläschen und Schorf sehr infektiös. Auch bei Face-to-Face-Kontakt durch ausgeschiedene Atemwegssekrete ist eine Ansteckung möglich.

Laut epidemiologischer Bewertung des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) haben Personen mit mehreren Sexualpartnern in der EU ein erhöhtes Risiko sich anzustecken. Aktuell sind insbesondere (aber nicht ausschließlich) Männer betroffen, die Sex mit Männern haben. Auftreten von Läsionen im Urogenital- und Analbereich deutet darauf hin, dass die Übertragung während des Geschlechtsverkehrs passiert.

Kleinste Hautläsionen und Schleimhäute (Auge, Mund, Nase, Genital, Anus) stellen eine mögliche Eintrittspforte dar.

Solange Infizierte Symptome haben sind sie ansteckend. Dabei kann das Virus auch über Kleidung, Bettwäsche Handtücher und gemeinsam genutzte Gegenstände übertragen werden.

Ich habe den Verdacht, dass ich mich mit Affenpocken infiziert habe. Wie gehe ich weiter vor?

Sollten Sie Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person gehabt haben, dann melden Sie sich bitte bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder behandelnden Arzt. Hier wird die Entnahme von Proben veranlasst, die eine Speziallabor verschickt werden. Auch wenn Sie Symptome beobachten, die auf eine Infektion mit Affenpocken hindeutet, sollten Sie sich an das Gesundheitsamt oder ihren behandelnden Arzt wenden.

Besteht eine Meldepflicht für Affenpocken?

Sobald eine Affenpocken-Infektion labordiagnostisch bestätigt ist, müssen der Arzt/die Ärztin und/oder das Labor den Fall gemäß Infektionsschutzgesetz innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt melden. Es besteht daher Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG und die Labor-Meldepflicht gemäß § 7.2 IfSG.

Kann ich mich gegen Affenpocken impfen lassen?

Die Impfung gegen Affenpocken ist aktuell nur für bestimmte Personengruppen empfohlen. Hierfür hat die STIKO-Empfehlung veröffentlicht: Beschluss der STIKO für die Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken.

1. für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Affenpockenexposition von asymptomatischen Personen im Alter ≥18 Jahre. Hierzu zählen:

  • Enge körperliche Kontakte über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute (z. B. sexuelle Kontakte, zwischenmenschliche Kontakte von Familienangehörigen) oder längerer ungeschützter face-to-face-Kontakt <1m mit einer an Affenpocken erkrankten Person (z. B. Haushaltskontakte).
  • Nach engem Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, FFP2-Maske/medizinischer Mund-Nasenschutz und Schutzkittel) zu einer Person mit einer bestätigten Affenpockenerkrankung, ihren Körperflüssigkeiten oder zu kontaminiertem potenziell infektiösen Material (z. B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten) in der medizinischen Versorgung.
  • Personal in Laboratorien mit akzidentiell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nichtinaktiviertes Affenpockenmaterial enthalten; insbesondere, wenn Virusanreicherungen in Zellkulturen vorgenommen werden

2. als Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko (z. B. während eines Affenpockenvirus-Ausbruchs). Hierzu zählen:

  • Derzeit Männer ≥18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.
  • Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.

Der Pockenimpfstoff Imvanex ist aktuelle in der EU noch nicht für Affenpocken zugelassen. Er ist jedoch in Europa als Pockenimpfstoff der dritten Generation zum Schutz von Pocken zugelassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Kreuzprotektion auch gegen Affenpocken besteht.

Da aktuell noch eine geringe Menge an Impfstoff zur Verfügung steht, werden Betroffene im Sinne einer Postexpositionsprophylaxe geimpft. Sobald vom Bund weiterer Impfstoff geliefert wird, kann dieser Personenkreis ausgedehnt werden auf weitere Personen, denen nach STIKO-Empfehlung eine Impfung zusteht.

Nach welchem Schema wird geimpft?

Personen über 18 Jahre, die in der Vergangenheit nicht gegen Pocken geimpft worden sind, werden mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 28 Tagen geimpft. Personen, die eine Pockenimpfung aus der Vergangenheit nachweisen können, benötigen nur eine einmalige Impfstoffdosis.

Kann ich mich auch noch impfen lassen, wenn die Exposition länger als 14 Tage zurückliegt?

Solange die Person noch keine Symptome aufweist, soll die Impfung möglichst frühzeitig in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen verabreicht werden. Bis zu 4 Tage nach Exposition kann die Impfung sogar eine Infektion verhindern. Danach kann die Krankheitsschwere abgemildert werden. Sollten Sie nach 14 Tagen keine Symptome aufweisen, dann ist davon auszugehen, dass keine Ansteckung stattgefunden hat.

Schützt die Impfung vor Infektion?

Eine Impfung kann aus verschiedensten Gründen niemals einen 100%-igen Schutz vor Erkrankung bieten. Man kann aber davon ausgehen, dass 14 Tage nach Verabreichung der 2. Impfdosis ein Impfschutz besteht.

Wie werden Affenpocken behandelt?

In den meisten Fällen reichte eine symptomatische Behandlung zu hause. Dabei soll in erster Linie eine bakterielle Superinfektion der Hautläsionen verhindert werden. Erst kürzlich wurde ein Arzneimittel (Tecovirimat) in der EU zugelassen, das der Behandlung von Orthopocken-Viren dient. Dieses findet Einsatz bei schweren Krankheitsverläufen.

Sind Affenpocken gefährlich?

Insbesondere Immungeschwächte Personen können schwer an Affenpocken erkranken. Zu dieser Personengruppe gehören Neugeborene, Kinder, Schwangere, alte Menschen und Menschen mit zugrundeliegenden Immunschwächen. Mögliche Komplikationen sind hier schwere Hautinfektionen, Lungenentzündungen, Verwirrtheit und Augeninfektion, die zu Erblindung führen kann.

Besteht eine Gefährdung der breiten Bevölkerung in Deutschland?

Da es engen körperlichen Kontakt zu jemandem erfordert (z.B. im Rahmen von Geschlechtsverkehr), damit sich das Virus zwischen Menschen ausbreitet, wird die Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand als gering eingeschätzt.

Informationen für die allgemeine Bevölkerung ist unter Hinweise zu Präventionsmöglichkeiten.

 Um eine Ausbreitung so gut wie möglich zu verhindern wird für Betroffene eine Isolation von 21 Tagen verordnet. Kontaktpersonen werden von den zuständigen Gesundheitsämtern ermittelt und je nach Exposition ggf. eine Impfung angeboten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich impfen lassen möchte?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt. Dort werden Sie entsprechend beraten und alle Möglichkeiten einer Impfung mit Ihnen besprochen. Mögliche Impftermine vereinbart das Gesundheitsamt dann mit Ihnen.

Stand (04.07.2022)