Aviäre Influenza / Vogelgrippe / Geflügelpest
Was ist die „Vogelgrippe“ bzw. „Geflügelpest“?
Die Vogelgrippe ist eine Infektionserkrankung, die durch bestimmte Influenza-A-Viren (z. B. H5N1 oder H5N8) verursacht wird. Sie betrifft in erster Linie Vögel, insbesondere Geflügel wie Hühner, Puten oder Enten. Es können aber auch Wildvögel betroffen sein. In seltenen Fällen können diese Viren auch auf den Menschen übergehen. Dies ist jedoch nur bei engem Kontakt mit infizierten Vögeln möglich.
Wie kann sich der Mensch anstecken?
Die Übertragung erfolgt meist durch engen Kontakt mit infizierten Vögeln, insbesondere Geflügel oder Wildvögel oder deren Ausscheidungen. Häufige Auslöser sind höchstpathogenen aviäre Influenza-Viren (HPAI), insbesondere der Subtyp A(H5N1). Eine Übertragung über die Luft oder beim Verzehr von ausreichend erhitztem Geflügel oder Eiern wurde bisher nicht beobachtet. Auch eine anhaltende Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bislang nicht nachgewiesen.
Welches Risiko besteht aktuell für die Bevölkerung in Deutschland?
Nach aktuellem Stand wird das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Deutschland als sehr gering eingeschätzt. Einzelfälle von Infektionen treten weltweit gelegentlich auf, meist nach engem Tierkontakt. Eine Ausbreitung unter Menschen ist bisher nicht beobachtet worden.
Wie kann ich mich schützen?
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit toten oder offensichtlich erkrankten Vögeln, insbesondere wenn Sie sich in Geflügelhaltungen oder in Stallungen aufhalten. Füttern Sie keine Wildvögel mit der Hand.
Achten Sie auf grundlegende Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Geflügel oder Geflügelprodukten: gründliches Händewaschen, keine Übertragung von Kot oder Federn auf die Kleidung im Haus- oder Freizeitbereich.
Sollten Sie als Beschäftigte/r in der Geflügelhaltung tätig sein oder engen Kontakt zu Tierbeständen haben: nutzen Sie geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzkleidung, Handschuhe).
Im Falle von Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot oder plötzlich auftretender schwerer Erkrankung, insbesondere wenn gleichzeitig Kontakt zu Geflügel besteht, sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden.
Was gilt bei Erkrankung oder Verdacht?
Eine Infektion mit einem aviären Influenzavirus beim Menschen ist meldepflichtig. Auch bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung muss den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet werden.
Wichtig: Je früher eine mögliche Infektion erkannt und medizinisch betreut wird, desto besser sind die Behandlungschancen.
Weitere Informationen:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/