Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern wird in unserer Gesellschaft nicht allein durch Appelle und guten Willen erreicht. Notwendig sind verbindliche Regeln und Zielvorgaben, die den Frauen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geben. Das saarländische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hat hier ein wichtiges Signal gesetzt: Die Frauenförderung im Öffentlichen Dienst des Saarlandes hat Gesetzesrang, das heißt Frauen können sich auf verbindliche Regeln und Verfahrensweisen berufen. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet alle Dienststellen, Frauenförderpläne zu erstellen und gleichwertig qualifizierte Frauen in allen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, gegenüber Männern bevorzugt einzustellen und zu fördern.