Thema: Arbeitsschutz
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Sonderaktion zu ASI-Arbeiten im Dachdeckerhandwerk 2022

Im Jahr 2022 wurden 61 Dachdeckerbetriebe im Hinblick auf Asbestarbeiten vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) kontrolliert.

Dabei gingen die Aufsichtsbeamten nach der folgenden Checkliste vor:

  • Werden ASI-Arbeiten beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und der Berufsgenossenschaft angezeigt?
  • Werden auch Arbeiten mit einer Fläche von weniger als 100 m² angezeigt?
  • Ist der Sachkundenachweis nach TRGS 519 vorhanden und noch gültig?
  • Werden die Arbeitnehmer im Umgang mit Asbest unterwiesen?
  • Nehmen die Arbeitnehmer/-innen an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teil?
  • Ist ein Staubsauger der Filterklasse H vorhanden?

Von den 61 überprüften Betrieben gaben elf an, keine Asbestarbeiten durchzuführen. Bei 28 der verbleibenden 50 kontrollierten Betrieben wurden insgesamt 42 Mängel festgestellt.

Nur von einem der kontrollierten Betriebe konnte kein gültiger Sachkundenachweis vorgelegt werden. Um eine erneute Mitarbeiterschulung zu veranlassen, nahm dieser Betrieb noch am gleichen Tag Kontakt mit einem saarländischen Bildungsträger für Asbestlehrgänge auf. Des Weiteren wurde in einem Betrieb festgestellt, dass die Unterweisung zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Asbest nicht durchgeführt wurde. Alle überprüften Dachdeckerbetriebe waren im Besitz eines baumustergeprüften Staubsaugers der Filterklasse H. Erstaunlicherweise versäumen es viele Dachdecker, die geplanten Asbestarbeiten bei der zuständigen Behörde und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Deshalb wurden die Verantwortlichen im Rahmen der Revisionen erneut deutlich auf die Anzeigepflicht hingewiesen. Das nachfolgende Diagramm zeigt eine Übersicht über die im Rahmen der Sonderaktion vorgefundenen Mängel:

Grafik Diagramm ASI-Arbeiten Dachdeckerhandwerk
Foto: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)