Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Förderangebote

Organisation und Zuständigkeiten

Gemäß Artikel 59 VO (EU) 1083/2006 bestellt jeder Mitgliedstaat für jedes Operationelle Programm (OP) eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde und eine Prüfbehörde. Außerdem ist die Einrichtung eines Begleitausschusses vorgesehen.

Verwaltungsbehörde

Aufgaben der Verwaltungsbehörde nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes wahr.

Zu Ihren Aufgaben gehört die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit aller Verfahren und der Einhaltung geltender Rahmenvorschriften, eventueller Programmanpassungen/-änderungen, die Garantie der jährlichen Durchführungsberichte auf Basis belastbarer Daten, die Einrichtung und Weiterentwicklung eines EDV-Systems für die Erfassung zuverlässiger statistischer und Finanzdaten zur Durchführung, zu bestimmten Indikatoren für die Begleitung und Bewertung des OP sowie für eine rechtssichere digitale Übermittlung aller relevanten Daten an die Europäische Kommission.
Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Ex-Ante-Evaluierungen, die Erstellung und Verwendung eines separaten Abrechnungssystems, die nachhaltige Gewährleistung der rechtsgemäßen Durchführung geförderter Projekte und die Durchführung interner Kontrollen zur Sicherstellung  sowie entsprechender Finanzkontrollaktivitäten. 
Darüber hinaus garantiert sie die Vereinbarkeit aller Projekte mit den Gemeinschaftspolitiken wie z.B. Beihilfekontrolle, Umweltschutz, öffentliches Auftragswesen und wacht über die Einhaltung aller Publizitätsvorschriften nach Artikel 115 der VO (EG) 1303/2013. 
Zur strukturierten Durchführung der Förderung erstellt sie Verwaltungs- und Kontrollsysteme und Prüfpfade für die Verwaltungsverfahren sowie Verfahrensvorschriften nach Artikel 72VO (EG) 1303/2013 zur Verfügbarkeit der Belege und Einhaltung der Aufbewahrungsfristen. Außerdem stellt sie die sachlich gebotene Trennung von Funktionen, Fachaufsicht und Steuerung der Bewilligungsbehörden sicher.

Bescheinigungsbehörde

Aufgaben der Bescheinigungsbehörde nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes wahr.

Sie ist zuständig für die Erstellung bescheinigter Ausgabenerklärungen und deren Übermittlung an die Kommission, die Bescheinigung der Wahrhaftigkeit und buchhalterischer Korrektheit und dokumentierter Belegbarkeit von Ausgabenerklärungen im Einklang mit dem OP und den damit verbundenen Rechtsvorschriften.Hierzu stellt sie sicher, dass für die Bescheinigung dass hinreichende Angaben der Verwaltungsbehörde zu den Verfahren und Überprüfungen für die in Ausgabeerklärungen geltend gemachten Ausgaben vorliegen. Darüber hinaus obliegt es ihr, über die wieder einzuziehenden und die einbehaltenen Beträge Buch zu führen, wenn eine für ein Vorhaben bestimmte Beteiligung gestrichen wurde. Zur Umsetzung ihrer Aufgaben führt sie eigene Prüfungen durch 

Prüfbehörde

Aufgaben der Prüfbehörde nimmt die Kontrollstelle EU-Fonds (KEUF), ansässig beim Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes wahr.

Sie gewährleistet das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das OP und stellt sicher, dass Vorhaben anhand geeigneter Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden.  
Außerdem organisiert sie die Vorlage einer Prüfstrategie binnen neun Monaten nach Genehmigung des operationellen Programms an die Kommission, die insbesondere Aussagen zu den prüfenden Stellen, Methoden, und Zeitplan der Prüfungen enthalten. Sie erstattet der Kommission zum 31.12. einen jährlichen Kontrollbericht der die Ergebnisse der Prüfungen des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum enthält.
Auf der Basis eigener Kontrollen und Prüfungen beurteilt sie, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirksam funktioniert, um so die Richtigkeit der Ausgabenerklärung an die Kommission zu garantieren. Zuletzt garantiert sie, dass internationale Prüfstandards bei den Prüfungen berücksichtigt werden. 

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss hat gem. Artikel 47 VO (EG) 1303/2013 insbesondere die Aufgaben, innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung des OP relevante Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben zu prüfen und an zu nehmen und anhand von Unterlagen und Berichten der Verwaltungsbehörde regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung der spezifischen Ziele des OP zu bewerten und gem. Artikel 49 der VO (EU) 1303/2013 zu prüfen. Außerdem kommt ihm die Aufgabe der Prüfung des jährlichen und des abschließenden Durchführungsberichts nach Artikel 49 VO (EU) 1303/2013 zu prüfen zu.

Zuletzt wird er der Verwaltungsbehörde Überarbeitungen oder Überprüfungen des OP vorschlagen, um zur Umsetzung der Fondsziele beizutragen.

Kontakt im Ministerium

Referat F/2
Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken