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RSV-Prophylaxe schützt Babys wirksam vor Atemwegsinfektionen in der kalten Jahreszeit

Anlässlich der bevorstehenden Wintermonate ruft Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung die Eltern von Neugeborenen und Säuglingen dazu auf, ihre Babys vor schweren Atemwegsinfektionen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) zu schützen.

„Häufige Anzeichen einer RSV-Infektion sind unter anderem Schnupfen, Husten, eine keuchende Atmung und Fieber. Bei schweren Verläufen kann es auch zu einer akuten Atemnot kommen. Besonders gefährlich ist die Infektion für Neugeborene und Säuglinge im ersten Lebensjahr.  Etwa 40 % der erkrankten Babys müssen sogar stationär im Krankenhaus behandelt werden. RSV-Infektionen sind somit die häufigste Ursache für atemwegsbedingte Krankenhausaufenthalte bei kleinen Kindern“, erklärt Gesundheitsminister Magnus Jung.

Die RSV-Saison beginnt in der Regel im Oktober und dauert bis März. In der Saison 2023/2024 wurden dem Robert Koch-Institut rund 350 RSV-Nachweise im Saarland gemeldet. Die meisten Erkrankten waren Kinder im ersten Lebensjahr. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Prophylaxe gegen RSV für alle Neugeborenen und Säuglinge, um sie vor schweren Atemwegserkrankungen zu schützen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei die Kosten der Prophylaxe.

Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich um eine passive Immunisierung. Dabei werden vorgefertigte Antikörper (Abwehrstoffe) wie bei einer Impfung in den Oberschenkel gespritzt. Die Schutzwirkung tritt deshalb direkt nach der Gabe ein. Der Schutz hält etwa 5 Monate an.

Hintergrund

Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab allen Neugeborenen und Säuglingen zur Verhinderung schwerer RSV-bedingter Erkrankungen in ihrer 1. RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison im Zeitraum zwischen September bis November erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Medienansprechpartner

Auf dem Bild ist die Pressesprecherin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Sandy Stachel zu sehen.

Sandy Stachel
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit