Gestaffelter Mutterschutz
Landesregierung erarbeitet Initiative auf Bundesebene
Die Landesregierung begrüßt und unterstützt nachdrücklich die Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten.
„Jede dritte erleidet vor der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt. Frauen sollten ganz ohne Zweifel grundsätzlich das Recht haben, sich von den körperlichen Auswirkungen einer Schwangerschaft und Geburt in einem angemessenen Zeitraum zu erholen. Auch eine Fehlgeburt ist eine Geburt! Ohne einen staatlichen Schutz entsteht hier oft ein psychischer Druck, möglichst schnell wieder funktionieren zu müssen. Ein gestaffelter Mutterschutz würde diesen Druck mindern, indem er Frauen die gesellschaftliche Berechtigung gibt, sich eine Regenerationszeit zu nehmen, wenn die Frau es möchte und brauch. Mein Ministerium arbeitet bereits an einem entsprechenden Antrag, der auf einer bevorstehenden Fachministerkonferenz vorgelegt wird.“
Die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes stärkt nicht nur die Rechte von Eltern, sondern stellt auch das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in den Mittelpunkt. Der genaue Zeitpunkt und Zeitraum für diesen Schutz müssen noch von Fachleuten diskutiert werden.
Medienansprechpartner
Sandy Stachel
Pressesprecherin
Franz-Josef-Röder-Straße 23
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