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Vergütungserhöhung für Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Verbesserung für Eingliederungshelferinnen und –helfer an Schulen

Mit Wirkung vom 25. Oktober 2022 beschloss der saarländische Ministerrat auf Vorschlag des Sozialministeriums eine „Vergütungsanpassung in der schulischen Eingliederungshilfe“.

Mit Wirkung vom 25. Oktober 2022 beschloss der saarländische Ministerrat auf Vorschlag des Sozialministeriums eine „Vergütungsanpassung in der schulischen Eingliederungshilfe“. Rund 3 Mio. Euro jährlich setzt das Saarland dabei zusätzlich ein, um den Eingliederungshelferinnen und -helfern eine tarifliche Entlohnung zu garantieren sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Eingliederungshilfen und deren wirtschaftlichen Einsatz zu sichern.

Sozialminister Dr. Magnus Jung betont dazu: „Ich freue mich sehr, dass wir den vielen Eingliederungshelferinnen und –helfern mit dieser Vergütungsanpassung nun eine tarifliche Entlohnung und Verbesserung der beruflichen Perspektiven garantieren können. Sie nehmen eine wertvolle und verantwortungsvolle Aufgabe durch Unterstützung der Kinder mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung beim Schulbesuch wahr. Die Anpassung ist ein erster, wichtiger Schritt im Rahmen einer Übergangsphase zur Optimierung der Schulintegrationshilfe.“

Der bisher kalkulierte Anteil von in der Schulintegration beschäftigten FSJ-/BFD-Kräften entfällt zugunsten tariflich entlohnter Mitarbeitender. Freiwilligendienstleistende können und sollen selbstverständlich auch zukünftig zusätzlich unterstützend, aber eben nicht mehr reguläres Personal ersetzend, eingesetzt werden. Darüber hinaus soll die nun verbesserte Schulintegrationshilfe perspektivisch weiterentwickelt und, nach Vorbild des bereits erfolgreich laufenden Modellversuchs eines Strukturangebots mit festem Personalpool, neu aufgestellt werden.

Hintergrund

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Das Saarland als Träger der Eingliederungshilfe schließt hierzu vielfältige Vereinbarungen mit unterschiedlichsten Vertragspartnern zur Leistungserbringung ab. Neben genauen Vorgaben zu der zu erbringenden Leistung beinhalten diese Vereinbarungen auch die hierfür vom Saarland zu zahlende Vergütung.

Ein Beispiel für eine solche Leistung ist die „Ambulante Hilfen zur schulischen Bildung“, oft auch kurz als „Schulintegrationshilfe“ bezeichnet. Insgesamt ca. 1.200 Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen erhalten Integrationshilfen von 13 verschiedenen Leistungserbringern aufgrund derartiger Verträge mit dem Saarland.

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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