Fairer-Lohn-Gesetz beginnt zu wirken
Verordnungen für Elektro-, Gebäudereiniger-, Sanitär- und Heizungs-, Schreinerhandwerk in Kraft
Nächster Schritt für mehr faire Löhne im Saarland: Neue Rechtsverordnung für die Vergabe öffentliche Aufträge im Schreinerhandwerk
Die Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes nimmt weiter an Fahrt auf: Zum 1.10.2022 tritt eine weitere Rechtsverordnung im Rahmen des Fairer Lohn-Gesetzes in Kraft: Die sogenannte „Verordnung über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Schreinerhandwerk“. Damit werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in einer weiteren Branche faire Tariflöhne an die dort eingesetzten Arbeitnehmer:innen gezahlt. „Das Saarland setzt unbeirrt seinen eingeschlagenen Weg fort hin zu einem fairen Arbeitsmarkt und zu einer stärkeren Tarifbindung. Gute Arbeit wird hier zu Lande nicht nur propagiert, sondern auch gelebt“, so Arbeitsminister Dr. Magnus Jung. Dabei gehen die öffentlichen Auftraggeber mit gutem Beispiel voran.
Die nächsten drei Rechtsverordnungen zum Fairer-Lohn-Gesetz werden in Kürze in einem ersten Anlauf zunächst im Entwurf im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht, damit die Sozialpartnern Gelegenheit haben, sich bei deren Ausgestaltung miteinzubringen.
Die Verordnungen sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue
Medienansprechpartner
Annika Hoffmann
i.V. Pressesprecherin
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