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Neue Testverordnung des Bundes ab heute in Kraft

Die geänderte Coronavirus-Testverordnung ist nach kurzfristiger Kommunikation des Bundes bereits seit heute in Kraft.

Bürgertests sind demnach nur noch in Einzelfällen entweder kostenlos oder mit einem Kostenaufwand von drei Euro verbunden. Dennoch bleibt das Testangebot für die Bürger:innen natürlich bestehen, auch die landeseigenen Testzentren bleiben geöffnet.

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich nach Angaben des Bundes gegenüber der Teststelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Bei Kleinkindern ist das die beispielsweise die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren im ersten Schwangerschaftsdrittel der Mutterpass. Für Besuchende beispielsweise in Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist ein Test weiterhin kostenlos verfügbar. Dafür muss ein anstehender Besuch bei der Teststelle glaubhaft gemacht werden. Dies kann mit dem Musterformular des Bundes geschehen.

Weitere Möglichkeiten der kostenlosen Nutzung werden in den FAQ’s im Corona-Portal der Landesregierung erläutert.

Wer eine Testung mit Kostenbeteiligung von drei Euro – wie beispielsweise für den Besuch einer Innenveranstaltung – durchführen lassen möchte, muss seinen Anspruch ebenfalls nachweisen können. Die Landesregierung hat dazu eine Muster-Selbstauskunft erstellt, die von den Bürger:innen bzw. Betreiber:innen der Teststellen genutzt werden kann.

Die Selbstauskunft sowie die FAQ’s zur aktualisierten Testverordnung sind zu finden unter www.saarland.de/testzentrum  

Medienansprechpartner

Annika Hoffmann
i.V. Pressesprecherin

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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