| Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
| Vermessung und Kataster
Bescheinigungen
Das LVGL bescheinigt auf Antrag grundstücksbezogene Sachverhalte:
- Bescheinigung zur lastenfreien Abschreibung von Grundstücksteilen,
- Unschädlichkeitszeugnis.
Mit der Bescheinigung zur lastenfreien Abschreibung von Grundstücksteilen außerhalb des Ausübungsbereichs von Grunddienstbarkeiten gem. § 1026 BGB wird attestiert, dass sich eine örtlich begrenzte Dienstbarkeit nicht auf den beantragten Bereich des Grundstückes erstreckt.
Das Unschädlichkeitszeugnis nach dem Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse bescheinigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Rechte oder Teile an einem Grundstück lastenfrei veräußert werden können.
Antragsberechtigt sind Notare, Eigentümer und Erwerber.
Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.
Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses