Hauptinhalte
Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten des Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Die "gute Zugänglichkeit" von corona.saarland.de konnte wegen wegen der Eilbedürftigkeit des Themas im Krisenfall noch nicht auf Barriererfreiheit getestet werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Dies gilt insbesondere für Inhalte im PDF-Format, die schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt werden.
- Die kurzfristig erstellten Videos, teilweise auch Aufzeichnungen von Live-Übertragungen, enthalten aus Zeit- und Kostengründen nicht immer eine Begleitung in Gebärdensprache oder/und Untertitel. Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurden am 27.05.2020 erstellt.
Vorlesefunktion
Als zusätzlichen Service bietet die saarländische Landesregierung auf corona.saarland.de eine Vorlesefunktion an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
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Sabine Schorr
Pressesprecherin- E-Mail: presse@umwelt.saarland.de
- Tel: +49 681 501–4710
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz