| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Immissionsschutz

Informationen für die Schornsteinfeger/innen

Kehrbezirk 10 11 22 der Landeshauptstadt Saarbrücken

Im Saarland werden zum 01.09.2023 Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 11 22 der Landeshauptstadt Saarbrücken ausgeschrieben.

Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Themenportal „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, „Schornsteinfegerwesen“, „Informationen für die Schonsteinfeger/innen“, „Nähere Informationen zu den Anforderungen, Stand April 2020“ nachzulesen; „Anlage 1“ und „Anlage 2“ sind auszufüllen.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach deren Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Die schriftliche Bewerbung sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

17. Juli 2023

an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, zu senden.

Für die Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Kehrbezirk 10 50 03 des Landkreises Neunkirchen

Im Saarland werden zum 01.09.2023 Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 50 03 des Landkreises Neunkirchen ausgeschrieben.

Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Themenportal „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, „Schornsteinfegerwesen“, „Informationen für die Schonsteinfeger/innen“, „Nähere Informationen zu den Anforderungen, Stand April 2020“ nachzulesen; „Anlage 1“ und „Anlage 2“ sind auszufüllen.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach deren Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Die schriftliche Bewerbung sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

17. Juli 2023

an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, zu senden.

Für die Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Kehrbezirk 10 20 11 des Landkreis Saarlouis

Im Saarland werden zum 01.09.2023 Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 20 11 des Landkreises Neunkirchen ausgeschrieben.

Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Themenportal „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, „Schornsteinfegerwesen“, „Informationen für die Schonsteinfeger/innen“, „Nähere Informationen zu den Anforderungen, Stand April 2020“ nachzulesen; „Anlage 1“ und „Anlage 2“ sind auszufüllen.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach deren Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Die schriftliche Bewerbung sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

17. Juli 2023

an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, zu senden.

Für die Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Kehrbezirk 10 13 02 des Regionalverbandes Saarbrücken

Im Saarland werden zum 01.09.2023 Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 13 02 des Regionalverbandes Saarbrücken ausgeschrieben.

Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Themenportal „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, „Schornsteinfegerwesen“, „Informationen für die Schonsteinfeger/innen“, „Nähere Informationen zu den Anforderungen, Stand April 2020“ nachzulesen; „Anlage 1“ und „Anlage 2“ sind auszufüllen.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach deren Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Die schriftliche Bewerbung sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum

17. Juli 2023

an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, zu senden.

Für die Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Weitere Informationen:

Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO bei der Besetzung von Kehrbezirken

Erklärung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Downloads:

Nähere Informationen zu den Anforderungen

Anlage 1 - Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk

Anlage 2 - Erklärung zur Bewerbung für die Tätigkeit als bevollmächtige Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornfeger

Feststellung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber um einen Kehrbezirk im Saarland

Link:

Schornsteinfegerinnung des Saarlandes