| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
| Arbeitsschutz
Sprengstoff
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist im Saarland für den Vollzug des Sprengstoffrechtes zuständig.
In die Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz fallen u.a.:
Erlaubnisse nach § 7 SprengG
- Befähigungsscheine nach § 20 SprengG
- Erlaubnisse nach § 27 SprengG
- Genehmigung und Kontrolle von Lagern nach § 17 SprengG
- Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 34 Abs. 2 1. SprengV
- Überwachung von Sprengarbeiten