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Aufgabengebiete des Geschäftsbereichs 4

Fachbereich 4.1 Betrieblicher, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz

Der Fachbereich 4.1 überwacht die Einhaltung von Vorschriften, die der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit dienen, für folgende Themengebiete:

  • Betreiben und Errichten von Arbeitsstätten inklusive Baustellen
  • Beschäftigung von Kindern, Jugendlichen, schwangeren und stillenden Frauen
  • Arbeitszeit
  • Tätigkeit mit Biostoffen
  • Arbeitsmedizin

Dabei dient der dialogorientierte Vollzug durch die fachbehördliche Mitwirkung beim Errichten von Arbeitsstätten, durch die Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren, durch regelmäßige Betriebs- und Baustellenrevisionen und durch intensive Beratungstätigkeit der Sicherstellung des betrieblichen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes.

Fachbereich 4.2 Technischer und stofflicher Arbeitsschutz

Der Fachbereich 4.2 überwacht die Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Sprengstoff und Pyrotechnik, sowie die Vermeidung betriebsbedingter technischer und stofflicher Gefahren. Darüber hinaus ist der Fachbereich zuständige Erlaubnis- und Überwachungsbehörde in den Themenbereichen Betriebssicherheitsverordnung und Sprengstoffrecht.

Die Tätigkeitsfelder im Überblick sind:

  • Technische Betriebssicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen
  • Gefahrstoffe
  • Sprengstoffe/ Pyrotechnik
  • Erlaubnisverfahren für überwachungsbedürftige Anlagen
  • Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde im Sprengstoffrecht

Durch regelmäßige Betriebs- und Anlagenkontrollen werden die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln, die Verwendung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die ausschließliche Verwendung regelmäßig geprüfter technischer Arbeitsmittel sichergestellt. Gegenstand der Überwachung ist auch die Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen im gewerblichen Bereich und von Sprengstoffen im gewerblichen und im privaten Bereich.

Fachbereich 4.3 Mess- und Eichwesen/Produktsicherheit

Als Marktüberwachungsbehörde sind wir Ansprechpartner für die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des  Mess- und Eichwesen, des technischen Verbraucherschutzes sowie der Energiekennzeichnung.

Wir schützen den Verbraucher vor:

  • unrichtigen Messungen sowie beim Erwerb abgepackter Waren und sichern durch unsere metrologische

Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen im Saarland

  • unsicheren  Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten, z.B. Maschinen, Spielzeuge, Haushalts-, Sport

und Freizeitgeräte insbesondere  vor mechanischen, elektrischen, thermischen und akustischen Gefährdungen

  • fehlerhaften Medizinprodukten und überwachen Betriebe und Einrichtungen, die Medizinprodukt im Saarland herstellen und in den Verkehr bringen

  • falschen Energieverbrauchsangaben von Produkten

Im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Eichungen und durch stichprobenartige Kontrollen und Überwachungen der auf dem Markt bereitgestellten Produkte im Hinblick auf die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften,  gewährleisten wir ein hohes Maß an Sicherheit für die Verbraucher.