| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Arbeitsschutz

Öffentliche Zustellung

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung folgenden Bescheides:

 

Bescheid vom 27.04.2022

                          

                

Erlassdatum   AktenzeichenName, VornameLetzte bekannte Anschrift

27.04.2022

1522/176/2021/F/nie

 

Bilger, Laurent Dominique Joseph

 

8, Rue du General Leclerc

67230 Strasbourg      

FRANKREICH     

                                                                                                                                                                                        

  

Dieser Bescheide wird für das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz öffentlich zugestellt ( § 51 Absatz 1 OWiG in Verbindung mit § 10 VwZG).

Er kann bei der Bußgeldstelle (FB 1.3), Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken während den Öffnungszeiten  Mo. bis Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr; Mo. bis Do. 13:00 bis 15:30 Uhr eingesehen werden. Wegen der COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Nummer 0681-8500-1112 gebeten. Bei der Einsichtnahme sind die jeweils gültigen Hygieneregeln bezüglich der COVID-19-Pandemie einzuhalten.

Mit der öffentlichen Zustellung wird die Einspruchsfrist von zwei Wochen in Lauf gesetzt (§ 67 Absatz 1 Satz 1 OWiG), nach Fristablauf ohne fristgerechte Einlegung eines Rechtsbehelfs wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar (§§ 84, 89 OWiG). Die Bekanntmachung dieser Benachrichtigung erfolgt auf dieser Internetseite im Zeitraum vom 12.09.2022 bis 26.09.2022.

Der Bescheid gilt daher am 27.09.2022 als zugestellt.