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Ausschreibung
der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Im Saarland werden zum 01.05.2023 Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
für die Kehrbezirke 10 20 09 und 10 20 26 des Landkreises Saarlouis und für den Kehrbezirk 10 50 15 des Landkreises Neunkirchen ausgeschrieben.
Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz im Themenportal „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, „Schornsteinfegerwesen“, Punkt „Informationen für die Schornsteinfeger/innen“, „Nähere Informationen zu den Anforderungen, Stand April 2020“ nachzulesen; „Anlage 1“ und „Anlage 2“ sind auszufüllen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach deren Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Die schriftliche Bewerbung sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind
bis zum 24. März 2023
an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, zu senden.
Für die Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.