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Aufgaben des Landgerichts Saarbrücken
Das Landgericht Saarbrücken nimmt neben seinen Rechtsprechungsaufgaben eine Reihe weiterer Funktionen wahr. Dazu zählen unter Anderem:
- die Behandlung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Justizangehörige des Geschäftsbereichs
- die Durchführung von Geschäftsprüfungen
- die Ausübung der Dienstaufsicht über die Notare im Saarland
- die Durchführung von Notarprüfungen
- die Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen
- die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern
- die Führung des Verzeichnisses der gemeinnützigen Einrichtungen
- die Ausbildung von Praktikanten und – in der Gerichtsstation – von Rechtsreferendaren
- die Registrierung von Rechtsdienstleistungsunternehmen im Rechtsdienstleistungsregister (Achtung: Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2025, vgl. „Aufgaben“)
- die Entscheidung nach der Hinterlegungsordnung
- die Behandlung bestimmter Angelegenheiten nach der Schuldnerverzeichnisverordnung
- die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, Verordnungen, Abkommen und Verwaltungsvorschriften