Praktikanten und Rechtsreferendare
Praktische Studienzeiten
Das Landgericht Saarbrücken bietet Studenten der Rechtswissenschaften im Rahmen der bestehenden Kapazitäten die Möglichkeit zur Ableistung praktischer Studienzeiten. Studenten der Anfangssemester werden üblicherweise den Vorsitzenden der Strafkammern zugewiesen. Daneben besteht die Möglichkeit, in die Verwaltung des Landgerichts Einblick zu nehmen.
Damit der von Ihnen gewünschte Praktikumszeitraum realisiert werden kann, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung Ihres Praktikumswunsches. Dazu teilen Sie uns bitte folgende Angaben mit:
- vollständige Anschrift
- telefonische Erreichbarkeit
- Studiensemester
- gewünschter Praktikumszeitraum
Zu den Voraussetzungen, unter denen das für Sie zuständige Prüfungsamt Gerichtspraktika anerkennt – etwa zu der erforderlichen Mindestdauer -, kann von hier aus keine Auskunft erteilt werden. Es wird deshalb empfohlen, in Zweifelsfällen mit dem zuständigen Prüfungsamt Rücksprache zu halten.
Anträge auf die Zulassung zum Praktikum reichen Sie ein bei:
Präsident des Landgerichts
- Praktika -
Postfach 101552
66015 Saarbrücken
Auskunft zu studentischen Praktika erteilt die Verwaltungsgeschäftsstelle
Frau Müller (Justizbeschäftigte) 0 681 – 501 – 5079
Rechtsreferendare
Rechtsreferendare können bei dem Landgericht Saarbrücken ihre Gerichtsstation absolvieren. Die Zuweisung erfolgt durch das Saarländische Oberlandesgericht. Wenn Sie die Ausbildung in einer bestimmten Kammer des Landgerichts wünschen und sich ein Mitglied dieser Kammer zur Übernahme Ihrer Ausbildung bereit erklärt hat, teilen Sie dies bitte der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts mit, damit dieser Wunsch nach Möglichkeit berücksichtigt werden kann. Die Zuweisung zu einem bestimmten Richter des Landgerichts kann nicht gewährleistet werden. Für Repetenten besteht die Möglichkeit zur Wahl des Ausbilders nicht.