Landesbetrieb für Straßenbau | Verkehr

Porträt des Hauses

Mobilität im Straßenverkehr ist ein Standortvorteil für das Saarland.

Ein leistungsfähiges, sicheres und umweltverträgliches Straßennetz gehört dazu. Es umfasst im Saarland rund 1.800 Kilometer Straße, 1.000 Kilometer Geh- und Radwege sowie unzählige Bauwerke wie Brücken oder Kreisverkehre.  Um sie kümmert sich der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit Sitz in Neunkirchen.

Rund 420 Straßenprofis sorgen im Auftrag des Landes und des Bundes für Ordnung. Mit seinen vier Außenstellen in Form von Straßenmeistereien sowie der Zentralmeisterei und der Zentralwerkstatt ist der LfS insbesondere zuständig für die Planung, den Neubau und Umbau von Bundesstraßen und Landstraßen. Außerdem gehört die Unterhaltung und Instandsetzung dieser Straßen zu seinen Hauptaufgaben. Hierzu zählen auch die Straßenausstattung wie beispielsweise Wegweisungen, Fahrbahnmarkierungen, Ampelanlagen und Schutzplanken.

Aber auch andere Themen werden beim LfS großgeschrieben: Dazu gehört unter anderem der Radwegeverkehr, die Landschaftsplanung, der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern des Saarlandes sowie die Abstimmung und Koordination mit den saarländischen Kommunen.

Beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in Neunkirchen laufen viele Fäden zusammen. Von seinem Geschäftsvolumen her ist er mit einem großen mittelständischen Unternehmen vergleichbar.

Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist der Betriebs- und Winterdienst, den der LfS gewährleistet. Der Herausforderung "Winterdienst" stellen sich die Mitarbeiter/innen der Straßenmeistereien Merzig, St. Wendel, Rohrbach und Völklingen (bis Fertigstellung am Standort Sulzbach). Mit ihren winterdiensttauglichen Fahrzeugen sind sie auf über 300 Kilometer Bundesstraßen und 1.490 Kilometer Landstraßen verantwortlich für den Räumdienst bei Eis und Schnee.

Die Bundesstraßen betreut der LfS auch weiterhin im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung. Alle Maßnahmen die die Straßen des Bundes betreffen, unterliegen den Rahmenbedingungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Die Zuständigkeit für alle sonstigen Straßen bezieht sich auf Landstraßen 1. und 2. Ordnung und betrifft auch die Bauwerke, wie beispielsweise Brücken, Stützmauern, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle. Dies ist im Saarländischen Straßengesetz (StrG) festgelegt.

Auch für die neue Autobahn GmbH des Bundes übernimmt der Landesbetrieb für Straßenbau ab 01.01.2021 einige Aufgaben: So wird unter anderem der LfS weiterhin die Abwicklung der Genehmigung der GST (Großraum- und Schwertransporte) für die Autobahn GmbH durchführen. Hier übernimmt der LfS die Bearbeitung im Bereich der Autobahnen im Rahmen einer Unteranhörung und stellt somit sicher, dass die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Transportunternehmen gewährleistet bleibt.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist die vorgesetzte Dienstbehörde und somit die Oberste Straßenbaubehörde im Land. Sie übt die Fachaufsicht über den Landesbetrieb aus.