Landesbetrieb für Straßenbau | Straße, Verkehr

Antrag auf Leitungsauskunft

Für eine rechtzeitige Beantwortung einer Leitungsauskunft ist eine detaillierte Leitungsanfrage zwingend erforderlich. Um eine ordnungsgemäße Beantwortung in einer angemessenen Frist (2 Wochen) ermöglichen zu können, sind folgende Anforderungen erforderlich:

  • Genaue Beschreibung der Örtlichkeit mit Angabe von Straßennummer (z. B. L 165; B 51) / Stadtteil/ Gemarkung etc.
  • Vorhabensbezeichnung und falls vorhanden die Projekt-Nummer
  • Eindeutige Beschreibung sowie mögliche Auswirkungen der Maßnahme auf Interessen der Straßenbauverwaltung
  • Eindeutige Kennzeichnung der Maßnahme auf einer Planaussage (bis zu einem Maßstab 1:1000 - kein Stadtplan), angrenzende Straßen müssen erkennbar sein
  • Soweit erforderlich Detailpläne, welche zur Beurteilung dienen (Baustelleneinrichtungsplan, Verbauarbeiten, Ausführungsarbeiten,  Kranstandorten, usw.)
  • Keine Sammelanfragen

Leitungsauskunft (LfS)

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen