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L 101 – Deckenerneuerung zwischen Altheim und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz

Am 01.09.2025 beginnt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Erneuerung der L 101.

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) erneuert von Montag, 1. September 2025, bis voraussichtlich Freitag, 31. Oktober 2025, den Fahrbahnbelag der L 101 in der Ortsdurchfahrt von Altheim sowie auf der freien Strecke bis zur Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz (Saarpfalz-Kreis).

Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung, die in drei Bauabschnitte unterteilt ist:

 Bauabschnitt 1 (1. bis 7. September 2025):

  • Erneuerung der Fahrbahn ab Ortseingang Altheim (aus Richtung Peppenkum) bis zur Einmündung der L 103 in Richtung Brenschelbach auf einer Länge von rund 475 Metern.
  • Die Umleitung erfolgt ab Peppenkum über die L 102 nach Medelsheim, von dort über die Burgstraße auf die L 201, weiter durch Pinningen auf die L 203 und die L 103 bis Altheim. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Die Umleitung erfolgt ab Peppenkum über die L 102 nach Medelsheim, von dort über die Burgstraße auf die L 201, weiter durch Pinningen auf die L 203 und die L 103 bis Altheim. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt. L 101 – Deckenerneuerung zwischen Altheim und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz
1. Bauabschnitt Foto: LfS

Bauabschnitt 2 (8. bis 21. September 2025):

  • Sanierung der Strecke zwischen der Einmündung der L 103 und der Serrstraße (rund 300 Meter) und Einrichtung einer barrierefreien Querungsstelle für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich der Schule Altheim.
  • Der Verkehr aus Brenschelbach und Peppenkum wird über die L 201, die L 203 und die L 103 nach Altheim umgeleitet. Innerorts führt die Umleitung über die Merowingerstraße und die Serrstraße. Die Einbahnregelung der Serrstraße wird in dieser Bauphase aufgehoben und durch eine Ampelregelung ersetzt. Auch in umgekehrter Richtung ist die Umleitung eingerichtet.

Der Verkehr aus Brenschelbach und Peppenkum wird über die L 201, die L 203 und die L 103 nach Altheim umgeleitet. Innerorts führt die Umleitung über die Merowingerstraße und die Serrstraße. L 101 – Deckenerneuerung zwischen Altheim und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz
2. Bauabschnitt Foto: LfS

Bauabschnitt 3 (ab 22. September 2025):

  • Erneuerung der freien Strecke von der Serrstraße bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz auf rund 2 Kilometern sowie Befestigung eines Rüttelbanketts auf einem Teilstück von rund 750 Metern. Zudem wird am bestehenden Brückenbauwerk nach Rückbau der Schutzplanken ein Geländer mit Böschungstreppe eingebaut.
  • Die Umleitung führt in dieser Bauphase von Altheim über die L 201 bis zur Landesgrenze, weiter in Rheinland-Pfalz über die L 478 und die K 62 bis zur L 465 am Bickenaschbacherhof. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Die Umleitung führt in dieser Bauphase von Altheim über die L 201 bis zur Landesgrenze, weiter in Rheinland-Pfalz über die L 478 und die K 62 bis zur L 465 am Bickenaschbacherhof. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt. L 101 – Deckenerneuerung zwischen Altheim und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz
3. Bauabschnitt Foto: LfS

Die Zufahrt zu den Anliegergrundstücken ist während der Arbeiten nur bedingt möglich. Anwohnerinnen und Anwohner werden hierzu gesondert informiert.

Der LfS weist darauf hin, dass es während der Bauzeit zu Verkehrsstörungen kommen kann. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Verzögerungen in die Routenplanung einzukalkulieren, ausreichend Fahrtzeit einzuplanen und auf Verkehrsmeldungen zu achten.

Medienansprechpartner

Pressestelle des Landesbetriebs für Straßenbau

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen