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Update: L 366 – Wasserführung ist zentrale Herausforderung der Schadensbehebung in der Ortsdurchfahrt Wadern

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hat die bisher einseitige Verkehrsführung, die Ende März aufgrund einer größeren Fahrbahnsetzung in der Franz-Haas-Straße erforderlich wurde, durch eine Ampelregelung ersetzt.

Bei der Behebung der Schäden am Durchlassbauwerk 165 in Wadern (Kreisverkehr am Ortseingang) – die seit einigen Monaten zur halbseitigen Sperrung der Ortsdurchfahrt geführt hatten, welche kürzlich durch eine Ampelregelung ersetzt wurde – erweist sich die Frage der bauzeitlichen Wasserführung als zentrale Herausforderung. Alle bisher geprüften, kurzfristig umsetzbaren Varianten (beispielsweise das Einbringen einer Gewässersohle aus Beton) bergen das Risiko der Überschwemmung angrenzender Grundstücke im Falle von Starkregenereignissen während einer temporären Bachverrohrung. Diese kurzfristig umsetzbaren Varianten hätten in jedem Fall einen mittelfristig umzusetzenden Ersatzneubau des Durchlasses erforderlich gemacht. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) arbeitet daher weiter an einer Lösung, die das Risiko einer Überschwemmung minimiert. Hierzu werden nun auch Varianten geprüft, die nicht kurzfristig noch in 2023 umgesetzt werden können, die aber eine langfristige Lösung darstellen und einen Ersatzneubau entbehrlich machen.

Aufgrund der bevorstehenden regenreichen Zeit ist absehbar, dass Bauarbeiten im Bauwerk (beziehungsweise im Fließgerinne) im Jahr 2023 immer unwahrscheinlicher werden. Die kürzlich eingerichtete Ampelregelung am Kreisverkehr wird daher voraussichtlich bis mindestens zum Frühjahr beibehalten. Der Landesbetrieb für Straßenbau wird umgehend über weitere Schritte zur Schadensbehebung in Wadern informieren, sobald finale und verlässliche Planungen vorliegen.

Hintergrund:

Im März 2023 wurde in der Ortsdurchfahrt Wadern eine Fahrbahnsetzung (L 366, Franz-Haas-Straße, nördlich des Kreisverkehrs) festgestellt, woraufhin die Fahrbahn in Richtung Dagstuhl aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste. Die Behebung der Schäden erfordert den Neubau eines Durchlassbauwerks unterhalb des betroffenen Streckenabschnitts, das als „Verrohrung“ der hindurchfließenden Wadrill dient. Hier wurden ausgeprägte Korrosionsschäden festgestellt. Die starke Strömung der Wadrill hat in Verbindung mit den vorgefundenen Schäden in der Röhre des Bauwerks zu Ausspülungen in der Hinterfüllung geführt, die später die Setzungen in der Fahrbahn verursacht haben. Für Planung und Fertigstellung des Neubaus werden mehrere Jahre benötigt. Der LfS untersucht aktuell provisorische Lösungsvarianten, um die L 366 so schnell wie möglich wieder freizugeben.

Weitere Informationen

Mit der Ampelregelung wurde die bisherige Einbahnstraßenregelung ersetzt, die Ende März aufgrund einer größeren Fahrbahnsetzung in der Franz-Haas-Straße erforderlich wurde.

Da es aktuell vor allem beim Linienbusverkehr zu Verspätungen durch die Umleitungsstrecke kommt und die anliegenden Gewerbetreibenden über Probleme klagen, hat der LfS in Absprache und Zusammenarbeit mit der Stadt Wadern die Möglichkeit einer Ampelregelung am Kreisverkehr geprüft und umgesetzt.

Um die schnellstmögliche Verkehrsfreigabe zu erreichen, hat der LfS zudem weitere Maßnahmen ergriffen. So wurden das beschädigte Durchlassbauwerk und das angrenzende Gelände von eigenem Vermessungspersonal vermessen und gescannt. Die gesammelten Daten werden derzeit ausgewertet, um ein hydraulisches Berechnungsmodell zu erstellen. Dieses wird benötigt, um anhand von Berechnungen und Simulationen eine mögliche Wasserführung während der Bauzeit zu erarbeiten und negative Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke auszuschließen. Zu diesem Zweck hat der LfS darüber hinaus einen Fachberater im Bereich Hochwasser und Starkregenvorsorge beauftragt. Parallel dazu wurden die statischen Nachweise erbracht, wie die Standsicherheit der Wellstahlröhre mit einer aufgekanteten Betonsohle sichergestellt werden kann. Ein Ingenieurbüro erstellt derzeit die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Schal- und Bewehrungspläne.

Zudem wird ein Ingenieurbüro für Geotechnik beauftragt, um durch Rammsondierungen auf beiden Seiten des vorhandenen Durchlassbauwerks den Zustand der Bauwerkshinterfüllung zu beurteilen. Hierbei können Störungen in der Hinterfüllung und Hohlstellen durch Ausspülungen festgestellt werden. Diese Informationen sind vor der endgültigen Verkehrsfreigabe der L 366 erforderlich, da gegebenenfalls im Vorfeld eine Verfüllung von Hohlstellen bzw. bodenstabilisierende Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Bei Vorlage aller oben genannten Angaben kann das Leistungsverzeichnis für die Sicherungsmaßnahme erstellt werden und eine Preisanfrage für die Ausführung erfolgen.

Hintergrund

Die Behebung der Schäden, die zur Sperrung der Ortsdurchfahrt Wadern (Landkreis Merzig-Wadern) geführt haben, macht den Neubau eines Durchlassbauwerks erforderlich. 

Zum weiteren Vorgehen:

Ein Neubau des Bauwerks, welches unterhalb des betroffenen Streckenabschnitts verläuft und als Röhre zum Durchfluss der Wadrill dient, ist unausweichlich. Für die Planung bis zur Fertigstellung des Neubaus werden mehrere Jahre benötigt. Der LfS untersucht aktuell Varianten von provisorischen Lösungen, die eine schnellstmögliche Wiederfreigabe der L 366 ermöglichen.

Eine mögliche Lösung ist der Einbau einer Stahlbetonsohle in das Bauwerk. Diese würde die Röhre stabilisieren und die Schadstellen abdecken. Im nächsten Schritt müsste das eingebrochene Erdreich verdichtet werden, um einen tragfähigen Unterbau der Fahrbahn für den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.

Für den Einbau einer Stahlbetonsohle ist es erforderlich, die Bachsohle trocken zu legen. Da jedoch die Wadrill aufgrund der örtlichen Situation nicht durch einen Bypass am Bauwerk vorbei gelegt werden kann, muss dies verrohrt bzw. mit reduziertem Fließquerschnitt durch das vorhandene Bauwerk erfolgen.

Die Ausführung der Arbeiten erfordert mehrere Bauabschnitte und kann nur dann erfolgen, wenn der Bach statistisch gesehen geringe Wassermengen mit sich führt. Dies ist in den kommenden Sommermonaten zu erwarten.

Üblicherweise wird ein Gewässer angestaut und anschließend in verrohrter Form durch das Baufeld bzw. an diesem vorbeigeführt. Ein Anstauen am Zulauf, unmittelbar vor dem Bauwerk, würde im vorliegenden Fall jedoch zu einer Überflutung der angrenzenden Grundstücke führen. Der LfS lässt derzeit durch spezialisierte Ingenieurbüros prüfen, wie und ab welcher Stelle die Wadrill angestaut und verrohrt werden kann. Zwingender Teil der Untersuchungen ist das Vorgehen bei plötzlich einsetzenden Starkregenereignissen, um eine Schädigung der Anliegerinnen und Anlieger zu vermeiden. Alle Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Der LfS arbeitet mit Hochdruck daran, die Schäden in der Ortsdurchfahrt Wadern schnellstmöglich zu beheben und eine Freigabe der L 366 für den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen.

 

Hintergrund:

Am 29. März 2023 wurde bei einer routinemäßigen Befahrung des Streckennetzes durch den Betriebsdienst des Landesbetriebes für Straßenbau in der Ortsdurchfahrt Wadern eine Fahrbahnsetzung (L 366, Franz-Haas-Straße, nördlich des Kreisverkehrs) festgestellt. Diese vergrößerte sich in den Folgetagen, woraufhin die Fahrbahn in Richtung Dagstuhl aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste.

Da der LfS ursprünglich von einer gebrochenen Wasserleitung ausging, erfolgten im von den Setzungen betroffenen Bereich Aufgrabungen. Dabei wurden Hohlräume, jedoch keine Wasserleitungen oder Kanäle vorgefunden.

Eine Ursache für den Schaden wurde außerdem im Zusammenhang mit dem Bauwerk 165 vermutet, welches unterhalb des betroffenen Streckenabschnittes verläuft. Hierbei handelt es sich im überwiegenden Teil um eine Wellstahlröhre mit einer lichten Weite von 6,27 Metern und einer lichten Höhe von 4,00 Metern. Das Bauwerk wurde im Jahr 1977 errichtet, hat eine Gesamtlänge von circa 142 Metern und dient als „Verrohrung“ der hindurchfließenden Wadrill.

Da zum Zeitpunkt der Schadensfeststellung die Wadrill einen sehr hohen Wasserstand führte, konnte aus Sicherheitsgründen keine Begehung des Bauwerks erfolgen. Der betroffene Richtungsfahrstreifen blieb bis auf Weiteres für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Wegen anhaltender Regenereignisse war der Wasserspiegel erst am 27. April so weit abgesunken, dass die Bauwerksprüfer des LfS das Bauwerk begehen konnten. Dabei wurden ausgeprägte Korrosionsschäden im Bereich der Wasserwechselzone festgestellt – also in jenem Bereich des Bauwerks, in dem der Wasserstand häufig wechselt, etwa zwischen Niedrigwasser und Hochwasser im Normbereich. Die starke Strömung der Wadrill hat in Verbindung mit den vorgefundenen Schäden in der Wellstahlröhre zu Ausspülungen in der Bauwerkshinterfüllung geführt, die zu einem späteren Zeitpunkt die Setzungen in der Fahrbahn verursacht haben.

Medienansprechpartner

Moritz Birk
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

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