FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Denkmal?
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen aus zurückliegenden und abgeschlossenen Epochen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, z.B. aufgrund ihres kulturgeschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Wertes. Das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) unterscheidet zwischen Baudenkmälern, Bodendenkmälern, beweglichen Kulturdenkmälern und Denkmalbereichen. Baudenkmäler können Gebäude wie Kirchen, Klöster, Schlösser, Bauernhäuser, Scheunen oder Wohn- und Verwaltungsbauten sein, ebenso Industrieanlagen, Brücken und Stadtmauern sowie Gärten und Parks. Bodendenkmäler sind im Erdboden oder auch in Gewässern erhalten. Hierzu zählen u.a. Relikte römischer Befestigungen, keltische Grabhügel und merowingische Friedhofsanlagen. Auch die Vielzahl der Funde wie Gefäße, Werkzeuge, Waffen, Schmuck oder Bestattungsreste besitzt Denkmalcharakter. Denkmalbereiche können beispielsweise Ortskerne oder Siedlungen, ebenso Straßenzüge und Platzanlagen umfassen.
Wie werden Denkmäler „gemacht“?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inventarisation des Landesdenkmalamtes sichten und begutachten den Gebäudebestand und Kulturrelikte im Boden und stellen gegebenenfalls deren Denkmalwürdigkeit fest. Über die Neuerkenntnis eines Baudenkmals wird in einem Anhörungsverfahren, bei dem die Eigentümer, die betreffende Gemeinde und der Landesdenkmalrat beteiligt werden, informiert. Das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) basiert auf dem nachrichtlichen Unterschutzstellungssystem und sieht eine vierwöchige Frist zur Stellungnahme vor. Danach erfolgt der Eintrag in die Denkmalliste des Saarlandes. Sowohl die Eigentümer als auch die Gemeinde erhalten zum Abschluss des Verfahrens eine Mitteilung, die über den Denkmalstatus des neuen Baudenkmals informiert.
Ansprechpartner
Dr. Kristine Marschall
Inventarisation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Rainer Knauf
Inventarisation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Ist Denkmalschutz der Schutz vor Abriss, Zerstörung oder Verfall eines Objektes?
Genau. Aber Denkmalschutz ist noch viel, viel mehr. Ausführliche Informationen über die Aufgaben der saarländischen Denkmalpflege finden Sie auf diesen Seiten.
Wollen die Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger denn alles schützen?
Nein! Wir schützen lediglich Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart, und zwar nach den Richtlinien des am 1.8.2018 in Kraft getretenen Saarländischen Denkmalschutzgesetzes (SDSchG).
Warum werden so hässliche/scheußliche/belanglose Bauten unter Schutz gestellt?
Der Denkmalschutz schützt nicht nur was schön ist. Viel wichtiger ist die Funktion eines Denkmals als Zeit- und Kulturzeuge. So sind im Saarland beispielsweise Fördertürme wichtige Denkmäler, weil sie Zeugen unserer vom Bergbau und Hüttenwesen geprägten Industriekultur sind. Aber auch bei der Unterschutzstellung von Wohn- und Geschäftsbauten geht es nicht um subjektives Geschmacksempfinden, sondern immer um die kulturhistorische Bedeutung eines Gebäudes.
Warum sind Bauten aus den 1950er und 1960er Jahren schon Denkmäler?
Der Zweite Weltkrieg prägte das Gesicht der saarländischen Baukultur bis in die 1960er Jahre hinein. Durch den Wiederaufbau sind zahlreiche Bauten mit einer völlig neuen Architektur entstanden, teilzerstörte Gebäude bekamen zeitgenössische Ergänzungen. Bauten der 1950er und 1960er Jahre können also bedeutende Zeitzeugen sein, weil sie Kriegsverlust und Neubeginn dokumentieren oder den damals typischen Baustil in herausragender Form repräsentieren.
Wieviele Denkmäler gibt es im Saarland?
Derzeit sind es rund 5000 Baudenkmäler. Dazu kommen die Bodendenkmäler, die wir aber nicht zählen können, weil wir nicht wissen, was sich alles unter unseren Füßen befindet.
Wie erfahre ich, ob mein Haus ein Denkmal ist?
Alle saarländischen Baudenkmäler sind in der Denkmalliste des Saarlandes erfasst, welche im Landesdenkmalamt als Datenbank geführt wird. Die Denkmalliste finden Sie unter der Rubrik Denkmalliste und Datenbank als PDF--Portable Document Format-Datei zum Download.
Die Denkmalliste wird ständig fortgeschrieben und aktualisiert. Es kann daher vorkommen, dass Denkmäler noch nicht in der Liste verzeichnet sind. Denkmäler sind aber bereits durch das Saarländische Denkmalschutzgesetz geschützt, wenn sie zwar noch nicht in der Denkmalliste aufgeführt sind, aber schon als solche durch das Landesdenkmalamt als Fachbehörde erkannt wurden. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Landesdenkmalamt.
Ansprechpartner
Dr. Kristine Marschall
Inventarisation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Rainer Knauf
Inventarisation
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Ich möchte ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufen. Wie erfahre ich, welche Baudenkmäler zum Verkauf stehen?
Eine Übersicht der zum Verkauf stehenden denkmalgeschützten Immobilien steht Ihnen unter der Rubrik Verkäufliche Denkmäler im Saarland zur Verfügung.
Hilfe, mein Haus ist ein Denkmal – darf ich jetzt nichts mehr verändern?
Ein Denkmal zu besitzen bedeutet manchmal nicht nur Freude. Behördliche Vorgaben müssen befolgt und Absprachen eingehalten werden, denn Denkmaleigentümer sind nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) verpflichtet, für die Bewahrung und Erhaltung ihrer Denkmäler zu sorgen. Andererseits gehören sie zu den wenigen Besitzern eines Zeugnisses von geschichtlicher und kultureller Bedeutung. Der Denkmalstatus bedeutet auch nicht per se, dass keine Veränderungen am Baudenkmal vorgenommen werden können. Voraussetzung für Veränderungen ist allerdings, dass diese mit dem Landesdenkmalamt zuvor abgestimmt und dann schriftlich genehmigt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Maßnahmen, die in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals geplant sind und in dessen Erscheinungsbild eingreifen, sind auch mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen.
Ansprechpartner
Axel Böcker
Regionalverband Saarbrücken mit Landesliegenschaften
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Astrid Bonewitz
Landkreise Neunkirchen und St. Wendel
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Markus Braun
Landeshauptstadt Saarbrücken ohne Landesliegenschaften
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Gregor Scherf
Saarpfalz-Kreis
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Rupert Schreiber
Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Wo und wie bekomme ich als Denkmaleigentümer verbindliche Fachinformationen und Beratung für eine denkmalgerechte Pflege und Instandsetzung meines Denkmals?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praktischen Baudenkmalpflege haben die Aufgabe, durch fachliche Beratung für die Bewahrung und Erhaltung der Denkmäler zu wirken. Sie arbeiten mit allen Personen und Institutionen zusammen, die mit der Erhaltung historischer Bauwerke zu tun haben – allen voran den Denkmaleigentümern, mit Architekten und Tragwerksplanern, Bauforschern, Restauratoren, Handwerkern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Behörden. Darüber hinaus ist das Institut für Steinkonservierung e.V. bei allen Fragen zu Naturstein, Putz und Mörtel beratend tätig. Dieser Verein wird gemeinsam von den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen getragen.
Am besten funktioniert die Kooperation für den Denkmalerhalt dann, wenn sie zum frühest möglichen Zeitpunkt beginnt. Wenn an einem denkmalgeschützten Bau eine Veränderung – Reparatur, Instandsetzung, Umnutzung, Umbau – unumgänglich ist, sollte ein erstes Beratungsgespräch stattfinden, wenn noch keine Planungskosten entstanden sind. Die Begleitung einer solchen Baumaßnahme kann aus einer kurzen Begutachtung vor Ort bestehen, sie kann sich – bei größeren Maßnahmen – aber auch über Jahre hinziehen.
Für jeden Landkreis, für den Regionalverband und die Landeshauptstadt Saarbrücken gibt es jeweils Gebietsreferenten. Diese haben Kunstgeschichte und/oder Architektur studiert, vielfältige Zusatzqualifikationen erworben und können kompetent bei denkmalgerechten Instandsetzungsmaßnahmen beraten.
Ansprechpartner
Axel Böcker
Regionalverband Saarbrücken mit Landesliegenschaften
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Astrid Bonewitz
Landkreise Neunkirchen und St. Wendel
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Markus Braun
Landeshauptstadt Saarbrücken ohne Landesliegenschaften
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Gregor Scherf
Saarpfalz-Kreis
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Rupert Schreiber
Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Wie bekomme ich Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen?
Zur Finanzierung einer Erhaltungsmaßnahme können Eigentümer eines Baudenkmals zwei Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen: Zuschüsse in Form verlorener Zuschüsse und Vergünstigungen nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG).
Antragsformulare erhalten Sie beim Landesdenkmalamt. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Denkmalförderung, Rechtsgrundlagen, Formulare und Merkblätter.
Ansprechpartner für Förderanträge und Steuerbescheinigungen
Christine Wiehr
Förderungen, Steuerbescheinigungen
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Ansprechpartner für Fachberatung
Axel Böcker
Regionalverband Saarbrücken mit Landesliegenschaften
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Astrid Bonewitz
Landkreise Neunkirchen und St. Wendel
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Markus Braun
Landeshauptstadt Saarbrücken ohne Landesliegenschaften
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Gregor Scherf
Saarpfalz-Kreis
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Rupert Schreiber
Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Können auch Privatleute nach Bodenfunden suchen?
Privatpersonen können Bodendenkmäler nur im Einklang mit dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) suchen. Das bedeutet: Wer nach Bodendenkmälern graben, Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln zielgerichtet nach Bodendenkmälern suchen will, bedarf hierzu der Genehmigung des Landesdenkmalamtes.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Wolfgang Adler
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Constanze Höpken
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen archäologischen Fund gemacht habe?
Sie verhalten sich richtig und vermeiden, sich strafbar zu machen, wenn Sie umgehend mit uns, Ihrer Gemeinde oder einem Denkmalbeauftragten Kontakt aufnehmen, denn Sie müssen den Fund in jedem Fall beim Landesdenkmalamt anzeigen. Bitte lassen Sie den Fund nach der Anzeige unverändert im Boden und schützen Sie ihn.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Wolfgang Adler
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Dr. Constanze Höpken
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler