| Landesdenkmalamt
| Denkmalschutz
Hinweis zur Grundsteuerreform 2022
Feststellungerklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer
Ob es sich bei Ihrem Objekt um ein Baudenkmal im Sinne des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes (SDSchG) handelt, können Sie aus der Denkmalliste des Saarlandes unter dem folgenden Link ersehen: Denkmalliste und Datenbank