Abteilung 3: Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB)
Zuständigkeitsbereich:
Die Zentrale Bußgeldbehörde umfasst folgende Sachgebiete:
Sachgebiet 3.1
Grundsatzfragen, Rechtsfragen, Qualitätsmanagement und Innere Organisation
Sachgebiet 3.2
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Anzeigensachbearbeitung
Sachgebiet 3.3
- Kasse
- Mahn- und Vollstreckungswesen, einschließlich Vollstreckungskooperationen
- Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)
Aufgaben und Ziele:
Die ZBB ist für die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr zuständig und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholdelikte sowie Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die Ladungssicherungspflicht. Zudem kann die ZBB die Einziehung eines unrechtmäßig erlangten Gewinnes, z.B. aufgrund von Überladung, anordnen. Wird eine rechtskräftige Forderung nicht bezahlt, so wird sie durch die Vollstreckungsstelle beigetrieben.
Wichtigste Aufgabe und Ziel der ZBB ist die Stärkung und Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Ahndung von verkehrsrechtlichen Verstößen. Die Vollstreckung der offen stehenden Forderungen (i. d. R. nicht bezahlte Bußgelder und Kostenbescheide) dient der präventiven Gefahrenabwehr und Durchsetzung der Rechtsordnung im Straßenverkehr.
Weitere Informationen u.a. zum Bußgeldkatalog oder dem Fahreignungssystem finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes
Zahlungsaufforderung/Kontodaten
Sie haben im Rahmen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit eine Zahlungsaufforderung erhalten und möchten den Betrag überweisen? Verwenden Sie hierfür einfach den ebenfalls übersandten Zahlungsträger oder die nachfolgende Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert
IBAN: DE66590500000003000015
BIC: SALADE55
Konto: 3000015
BLZ: 59050000
Um die eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleisten zu können, geben Sie bei Überweisungen bitte stets das dazugehörige Aktenzeichen als Verwendungszeck an.
Kontakt, Allgemeine Öffnungszeiten
Zentrale Bußgeldbehörde
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
E-Mail-Kontakt (zbb@lava.saarland.de)
Telefon (0681) 501-7070
Telefax(0681) 501-7052
Öffnungszeiten
Die Zentrale Bußgeldbehörde ist momentan nur in eingeschränktem Umfang und nur nach vorheriger (!) Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet.
Links
Bundesverkehrsministerium für Straßenbau
Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland (Legalisation/Apostillen-Verfahren)
Seit dem 17.02.2017 ist das Landesverwaltungsamt für die Beglaubigung inländischer Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig.
Urkunden deutscher Behörden oder Gerichte können im Ausland bei ausländischen Behörden in der Regel nur dann verwandt werden, wenn die Echtheit der jeweiligen Urkunde zuvor im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs bestätigt worden ist, weil die ausländischen Behörden die Echtheit öffentlicher Urkunden, die in Deutschland ausgestellt werden, nicht in jedem Fall selbst überprüfen können.
Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse Auswärtiges Amt.
Dort ist ausführlich dargestellt, für welche deutschen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland eine Beglaubigung (in welcher Form) erforderlich bzw. ausreichend ist. Darüber hinaus finden Sie auch Hinweise, von welchen Staaten eine bestimmte Form der Beglaubigung (Haager Apostille/Legalisation) vorausgesetzt bzw. gefordert wird.
Weitere Infos und Formulare finden Sie auf: Bürgerdienste Saar
"Apostillentelefon": (0681) 501 2091