| Landesamt für Verbraucherschutz

Marmeladen und Konfitüren

Konfitüren und Marmeladen sind klassische Brotaufstriche auf Fruchtbasis. Es handelt sich dabei um Weiterverarbeitungsprodukte aus Obst, die durch einen Zuckergehalt von mindestens 55 % und durch Heißabfüllung haltbar gemacht werden. Ausnahmen hiervon bilden die Erzeugnisse, bei denen der Zucker ganz oder teilweise durch Süßungsmittel ersetzt wurde. Diese Produkte werden häufig durch Einsatz von chemischen Konservierungsmitteln haltbar gemacht.

Als Marmeladen werden EU-weit harmonisiert diejenigen Erzeugnisse bezeichnet, die ausschließlich aus Zitrusfrüchten hergestellt sind. Produkte aus anderen Früchten dürfen nur bei regional eng begrenzter Vermarktung als "Marmelade" bezeichnet werden (z.B. auf dem Wochenmarkt).

In den letzten Jahren werden vermehrt Erzeugnisse mit einem besonders hohen Fruchtgehalt und einem geringen Zuckergehalt angeboten. Sie müssen als "Fruchtaufstriche" oder "fruchthaltige Brotaufstriche" bezeichnet werden und sind nach Anbruch weniger lange haltbar als die klassischen Konfitüren.