| Landesamt für Verbraucherschutz

Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen und Nahrungsergänzungsmittel

Mit Geltungsbeginn der VO (EU) Nr. 609/2013 (Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen) am 20. Juli 2016 wurde die nationale Diätverordnung durch EU-Recht abgelöst. In den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie Beikost für Säuglinge, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung.

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, sogenannte bilanzierte Diäten, dienen der teilweisen oder ausschließlichen Ernährung von Patienten unter ärztlicher Aufsicht. Hierzu zählen u.a. die vor allem in Kliniken verwendeten Sonden- oder Trinknahrungen.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Konzentrate aus Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung.

Nahrungsergänzungsmittel sollen die allgemeine Ernährung ergänzen. Sie müssen in dosierter oder in dosierbarer Form abgegeben werden, also z.B. als Kapseln, Tabletten und Dragees. Bei Pulvern und Flüssigkeiten ist zum Abmessen kleiner Mengen die Beigabe von Messlöffeln, Messbechern oder ähnlichem erforderlich.

Diese Darreichungsformen erinnern an Arzneimittel. Soweit gesundheitsbezogene Werbeaussagen getroffen werden oder Stoffe enthalten sind, die auch im pharmazeutischen Bereich eingesetzt werden, ist eine Abgrenzung zu den Arzneimitteln notwendig.

Was den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie Spurenelementen angeht, so ist dies in der "Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel" geregelt. Spezifische Anforderungen im Hinblick auf die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (Angabe der Nährstoffe, Verzehrsempfehlung, Warnhinweise) finden sich auch dort.

Typische Produkte sind:

  • Vitamin- und Mineralstoffpräparate als Brausetablette oder Sachets (Pulvertütchen)
  • Weichgelatinekapseln mit Fischölen oder auch bestimmten Pflanzenölen (Schwarzkümmelöl; Borretschöl u.a.)
  • Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Extrakten, abgeteilt z. B. in Kapseln
  • Algenpräparate in Form von Tabletten oder auch als Pulver