| Landesamt für Verbraucherschutz | Verbraucherschutz

Kakao und Schokolade

Beurteilungsgrundlage für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse ist die Kakaoverordnung. Hier ist geregelt, was eine Schokolade ist und welche Anforderungen an die Zusammensetzung einzelner Sorten gestellt werden.

In der Kakaoverordnung finden sich u.a. folgende Begriffsbestimmungen:

Kakaobutter

Das aus Kakaobohnen oder Teilen von Kakaobohnen gewonnene Fett mit folgenden Merkmalen:

  • Gehalt an freien Fettsäuren (in Ölsäure ausgedrückt): höchstens 1,75 Prozent
  • Gehalt an unverseifbaren Stoffen (mittels Petroläther bestimmt): höchstens 0,5 Prozent (bei Kakaopressbutter höchstens 0,35 Prozent)

Kakaopulver, Kakao

Erzeugnis aus zu Pulver verarbeiteten, gereinigten, geschälten und gerösteten Kakaobohnen

  • fettarmes oder mageres Kakaopulver, fettarmer oder magerer Kakao, stark entöltes Kakaopulver, stark entölter Kakao
  • Schokoladenpulver, Trinkschokoladenpulver

Erzeugnis aus einer Mischung von Kakaopulver und Zuckerarten

Schokolade

Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen und Zuckerarten
Die Bezeichnung kann ergänzt werden durch die Ausdrücke "-streusel" oder "-flocken", den Ausdruck "-kuvertüre" oder den Ausdruck "Gianduja-Haselnuss-"

Milchschokolade

Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen, Zuckerarten und Milch bzw. Milcherzeugnissen
Die Bezeichnung kann ergänzt werden durch die Ausdrücke "-streusel" oder "-flocken", den Ausdruck "-kuvertüre", bzw. den Ausdruck "Gianduja-Haselnuss-" oder eine von "Gianduja" abgeleitete Bezeichnung. Wird in dieser Bezeichnung das Wort "Milch-" durch das Wort
"Sahne-" ersetzt, so muss das Erzeugnis mindestens 5,5 Prozent Milchfett enthalten, wird es durch das Wort "Magermilch-" ersetzt, so darf das Erzeugnis nicht mehr als 1 Prozent Milchfett enthalten.

Haushaltsmilchschokolade

Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen, Zuckerarten und Milch oder Milcherzeugnissen

Auch bei der Untersuchung der Feinen Backwaren oder diätetischer Lebensmittel wird immer wieder die Einhaltung der Anforderungen der Kakaoverordnung überprüft. Hier wird vielfach kakaohaltige Fettglasur verwendet, welche sich wesentlich unproblematischer als Schokolade verarbeiten lässt. Eine Aufklärung des Verbrauchers –etwa durch ein Schild an der Ware mit dem Hinweis "mit kakaohaltiger Fettglasur"-  macht die Verwendung von kakaohaltiger Fettglasur vielfach möglich.